„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, betont CDU-Kreisgeschäftsführer Johannes Becker, „er hat einen Monat Zeit, beim Landesparteiengericht Einspruch einzulegen.“ Im Februar 2016 hatte Wilms in einer Unterstützergruppe für Malu Dreyer bei Facebook gegen die Ministerpräsidentin gepöbelt und für eine Welle der Empörung gesorgt.
Er hatte Dreyer, die an Multipler Sklerose erkrankt ist, und der SPD vorgeworfen, im Wahlkampf auf der „behinderten Mitleidsschiene“ zu fahren und Dreyer zum Rücktritt aufgefordert. Der Koblenzer CDU-Vorstand beschloss einstimmig, ein Ausschlussverfahren gegen Wilms einzuleiten.
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