Warum das Landgericht den Antrag der Verteidigung ablehnte und was diese jetzt noch klären will
Mordprozess: Zeugin aus Moskau sagt nicht aus

in Fußfesseln werden die Angeklagten in den Gerichtssaal geführt.

Sascha Ditscher/Archiv

Waldesch/Koblenz. Im Prozess um den Mord an dem Waldescher Discobetreiber Daniel Steinert geht es am Koblenzer Landgericht zurzeit vor allem um Glaubwürdigkeit. Denn die Anklage gegen den Kasachen Marat O., den mutmaßlichen Todesschützen, basiert auf Aussagen des Mitangeklagten Ruslan B. Kein Wunder also, dass die Verteidigung von O. immer neue Beweisanträge stellt. Denn sie zweifelt an der Glaubwürdigkeit von B., der am ersten Verhandlungstag gestanden hatte, an dem Mord an Steinert als Fahrer beteiligt gewesen zu sein und O. als Schützen nannte. Der Weg, den die beiden Verteidiger von O. aus Berlin gehen, stellt sich aber als steinig heraus.

Zuletzt hatten sie zum Beispiel beantragt, die in Moskau wohnende Ex-Freundin ihres Mandanten als Zeugin zu laden, weil B. diese längere Zeit nach der Tat kontaktiert hatte und sich nach O. erkundigte. B. hatte in seinem Geständnis aber erklärt, dass er sich von O.

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