Urteil gefallen: 40-Jähriger war schuldunfähig und kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus
Messerstecher vom Bahnhof muss in Klinik: 40-Jähriger war schuldunfähig
Justitia
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David-Wolfgang Ebener. dpa/Symbolfoto

Das Urteil im Prozess um den Mann, der Anfang des Jahres im Bereich des Koblenzer Hauptbahnhofes mit einem Küchenmesser auf einen Zweijährigen eingestochen hatte, ist am Dienstag am Koblenzer Landgericht gefallen.

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Die 14. Strafkammer um Richter Rupert Stehlin ordnete nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (StGB) die Unterbringung des 40-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe. Rückblick: Am 13.

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