Für erweiterte Nutzungen im Gewerbepark im Bereich Musterhauszentrum und in der Gastronomiebranche hat sich der Stadtrat Mülheim-Kärlich ausgesprochen und einer Bebauungsplanänderung zugestimmt.
Für das Sondergebiet „Musterhauszentrum mit verwandtem Einzelhandel und Dienstleistungen“ wird der Begriff „Dienstleistungsnutzungen“ um „Dienstleister und dienstleistungsähnliche Betriebe“ ergänzt. Laut Einschätzung der Verbandsgemeinde (VG) fielen gewisse Dienstleistungen nicht streng unter diesen Begriff und seien zum jetzigen Zeitpunkt unzulässig. Auch werde empfohlen, die Begriffe „SB-Restaurants“ in „Restaurants“ zu ändern. Dann könnten sich neben den zulässigen Selbstbedienungs-, Fast-Food-Restaurants, Schankwirtschaften, Imbissstellen und Motels auch Restaurants ansiedeln, die ihren Service am Tisch anbieten.
Der Bebauungsplan „Gewerbepark I“ habe in den vergangenen Jahren bereits einige Änderungen erfahren, so die Vorlage für den Stadtrat, unter anderem um den Nutzungsanforderungen, den Betriebsentwicklungen und der wechselnden Nachfrage an Gewerbe, Einzelhandel und Dienstleistungen gerecht zu werden.
Insbesondere im Bereich des Sondergebietes „Musterhauszentrum“ sei die Zulässigkeit von Einzelvorhaben aufgrund der spezifischen Festsetzungen sehr begrenzt. In den vergangenen Jahren sei jedoch eine rückläufige Nutzung oder verminderte Ausstellung von Musterhäusern zu verzeichnen, sodass vermehrt Anfragen zu gebietsfremden Nutzungen gestellt worden seien.
Kürzlich habe eine Unternehmerin wegen eines geplanten Kosmetikbetriebs angefragt. Dafür sei eine Nutzungsänderung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Gewerbepark I“ erforderlich.
Für den gesamten Gewerbepark sollten nach Empfehlung der VG die Begriffe „SB-Restaurants“ in „Restaurants“ geändert werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits klassische Restaurantnutzungen innerhalb des Gewerbeparks vorhanden seien und hier immer wieder entsprechende Anfragen gestellt würden.