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Manche Regeln sind gelockert, andere verschärft

Während bisher nur Geboosterte von der zusätzlichen Verpflichtung ausgenommen waren, für den Besuch in einem Lokal einen tagesaktuellen Negativtest vorzulegen, gilt dies seit Kurzem nun in Rheinland-Pfalz auch für einen erweiterten Kreis:

Auch alle diejenigen, deren Impfung oder überstandene Corona-Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht für den Kneipen- oder Restaurantbesuch befreit. Auf der anderen Seite fallen andere aus dem Kreis derer, die keinen Test brauchen.

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