Bendorf
Mädchen ertrunken - Verfahren eingestellt

Bendorf - Im Fall des ertrunkenen Mädchens in Bendorf hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

Bendorf – Im Fall des ertrunkenen Mädchens in Bendorf hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.
Die Ermittler gehen von einem tragischen Unglücksfall aus,
für den niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne, meldet der SWR.

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