Lehmen
Lehmen: Bürgerinitiative will Bürgerentscheid zu Beiträgen

Lehmen - Die vom Lehmener Gemeinderat beschlossene Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (die RZ berichtete) ist gegen den Willen der Bürger geschehen - dieser Auffassung war und ist die aus diesem Grund gegründete Bürgerinitiative.

Von unserem Redakteur Volker Schmidt

Auch nach dem Ratsbeschluss kämpft die BI weiter. Das Ziel: ein Bürgerentscheid.

Die Überzeugung der BI-Mitglieder stützt sich auf eine von ihr im vergangenen Sommer durchgeführte Befragung, nach der 94,3 Prozent der befragten Bürger gegen die Einführung der wiederkehrenden Beiträge gewesen seien. Ein Ergebnis, das von den meisten Ratsmitgliedern angezweifelt wurde. Im November stimmte der Rat für die Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung, und der Kampf der BI ging in eine neue Phase.

Zunächst wurde ein Verein gegründet, und man begann damit, Spenden zu sammeln. Mit einem Bürgerbegehren versucht die BI nun, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Das Bürgerbegehren wurde mit der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Osborne-Clarke abgestimmt. Um dieses einzureichen, war es nötig, Unterschriften von mindestens 10 Prozent der bei der letzten Wahl wahlberechtigten Personen der Gemeinde einzuholen. Mit ihrer Unterschrift bestätigten die Bürger, dass sie für einen Bürgerentscheid sind. Um die erforderliche Anzahl zu erreichen, musste die BI nicht an jeder Haustür klingen. „Wir haben 169 Unterschriften gesammelt und danach aufgehört“, sagt Sonja Ludwig von der BI.

„Da der Ratsbeschluss in keiner Weise im Einklang mit dem erklärten Bürgerwillen stand, hat die BI namens der unterzeichnenden Bürger das Instrument der direkten Demokratie ausgeübt und am 13. Februar bei der Gemeinde Lehmen den Antrag auf einen Bürgerentscheid eingereicht“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative. Laut Antrag soll bei einem möglichen Bürgerentscheid folgende Frage gestellt werden: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 26. November 2013 zur Ausbaubeitragssatzung wiederkehrender Beiträge zurückgenommen wird und es bei der Erhebung einmaliger Beiträge für Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, verbleibt?“ Bürgermeister Günter Deis bestätigte den Eingang des Antrags. „Wir haben das zur Prüfung an die Verbandsgemeinde gegeben“, sagt er. Doch wie geht es weiter? Die Bürgerinitiative hofft, dass sich der Gemeinderat auf der nächstmöglichen Sitzung mit dem Thema befasst. „Aus Kosten- und logistischen Gründen hat die BI vorgeschlagen, den Bürgerentscheid mit den anstehenden Kommunalwahlen zusammenzulegen“, heißt es vonseiten der BI, die sich nach eigenen Angaben gern an den Kosten der Druckmedien beteiligen würde.

Ob es zu einem Bürgerentscheid kommt, hängt aber noch von der juristischen Prüfung ab. Probleme könnte es unter anderem wegen Paragraf 17a der Gemeindeordnung geben. Dort heißt es: „Ein Bürgerentscheid ist nicht zulässig über [...] die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan mit den Anlagen, die Abgabensätze und die Tarife der Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsbetriebe der Gemeinde, [...].“

Für die BI wäre der Bürgerentscheid der beste Weg: „Auf diese Weise kann dann sehr leicht festgestellt werden, ob die von den verschiedenen Ratsmitgliedern getroffene Aussage, wonach die Mehrzahl der Bürger für den wiederkehrenden Beitrag sein soll, der Wahrheit entspricht.“

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