LBM zum Winterdienst: Bürger haben kein Anrecht auf schneefreie Straßen
Koblenz/Region
LBM zum Winterdienst: Bürger haben kein Anrecht auf schneefreie Straßen
Symbolbild. picture alliance / dpa
Koblenz/Region. Die vergangenen Tage haben es schon gezeigt: Autofahrer sollten für den Winter gerüstet sein und sich nicht nur auf den Winterdienst der Straßenmeistereien verlassen. Denn ein Anrecht auf schneefreie Straßen gibt es nicht.
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„Juristisch gesehen gibt es kein grundsätzliches Anrecht auf eine eis- und schneefreie Straße“, teilt der zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz auf Anfrage der RZ mit.
Für Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen gelte zwar, dass sie nach Paragraf 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und Paragraf 11 des Landesstraßengesetzes