LBM zum Winterdienst: Bürger haben kein Anrecht auf schneefreie Straßen
Koblenz/Region
LBM zum Winterdienst: Bürger haben kein Anrecht auf schneefreie Straßen
Symbolbild. picture alliance / dpa
Koblenz/Region. Die vergangenen Tage haben es schon gezeigt: Autofahrer sollten für den Winter gerüstet sein und sich nicht nur auf den Winterdienst der Straßenmeistereien verlassen. Denn ein Anrecht auf schneefreie Straßen gibt es nicht.
„Juristisch gesehen gibt es kein grundsätzliches Anrecht auf eine eis- und schneefreie Straße“, teilt der zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz auf Anfrage der RZ mit.
Für Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen gelte zwar, dass sie nach Paragraf 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und Paragraf 11 des Landesstraßengesetzes