Von unserem Redakteur Hartmut Wagner
Er will mit Kontoauszügen belegen, dass er das 1,1-Millionen-Euro-Darlehen, das er sich illegal von der staatlichen KfW-Förderbank beschaffte, ausschließlich für sein Unternehmen nutzte – und nicht fast eine Viertelmillion Euro für private Zwecke.
Schäfer nimmt dafür in Kauf, dass der Prozess drei weitere Verhandlungstage haben wird: zwei kurze (17. Dezember, ab 13 Uhr, 6. Januar, ab 10.30 Uhr) und einen langen (28. Januar, ab 9.30 Uhr).
Schäfer war 35 Jahre Mitglied des Lahnsteiner Stadtrates, zehn Jahre Stadtbeigeordneter und fast zwei Jahrzehnte Vorsitzender der CDU-Wirtschaftsvereinigung Koblenz-Montabaur. Er hat bereits gestanden, dass er sich das 1,1-Millionen-Euro-Darlehen, mit dem er angeblich eine Klebebandbeschichtungsanlage kaufen wollte, betrügerisch beschaffte. Jetzt will er erreichen, dass er künftig zwar als Betrüger gilt – aber als einer, dem es nur um sein Unternehmen ging. Es steht aber nicht nur Schäfers Ruf auf dem Spiel. Ihm droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Am zweiten Prozesstag hat ein Wirtschaftsexperte ausgesagt, der im Auftrag der Koblenzer Polizei die Finanzen von Schäfers ehemaligem Lahnsteiner Unternehmen Gescha Klebesysteme überprüfte. Sein Ergebnis deckt sich weitgehend mit dem Inhalt der Anklageschrift. Die drei wichtigsten Punkte: Erstens war Gescha bereits Ende 2009 zahlungsunfähig, gut ein Jahr bevor Schäfer Insolvenz anmeldete. Zweitens erhielt Schäfer 2008 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Darlehen über 1,1 Millionen Euro, überwies davon 240 000 Euro auf sein Privatkonto und beließ es dort. Drittens hob er in den Jahren 2009 und 2010 von seinem Privatkonto ungewöhnlich hohe Beträge in bar ab – insgesamt 106 000 Euro.
Schäfer behauptet, dass er die 240 000 Euro wieder seinem Unternehmen zuführte. Doch der Wirtschaftsexperte betonte, dass er dafür keinen Beleg fand. Er überprüfte die Zeit von September 2008, als Schäfer das 1,1-Millionen-Euro-Darlehen erhielt, bis August 2010. Daten über spätere Kontoumsätze lagen ihm nicht vor.
Hier hakt der Angeklagte ein. Er behauptet, er habe die 240 000 Euro nach dem August 2010 von seinem Privat- auf sein Unternehmenskonto zurücküberwiesen. Dies müsste mithin zwischen September 2010 und Februar 2011 geschehen sein. Denn im Februar 2011 meldete Schäfer Insolvenz an.
Schäfer hätte die 240 000 Euro somit erst zwei Jahre nachdem er sie von der KfW-Förderbank erhalten hatte, seinem Unternehmen zukommen lassen. Richter Armin Steinhauser kommentierte dies so: „Warum nach zwei Jahren? Das ergibt für mich keinen Sinn.“