Die Kommunen haben damit zu kämpfen, zumal auch die Förderung begrenzt ist auf acht Maßnahmen. Die genannte Frist gilt nicht, sofern in einem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt werden. Ziel ist es in Koblenz, den barrierefreien Neu-, Aus- und Umbau der Haltestellen und die Herstellung der weitgehend „vollständigen Barrierefreiheit“ bis zum Jahr 2030 abzuschließen. bro/red
Kommunen müssen einen Kraftakt hinlegen