Es greift dann das System der wiederkehrenden Beiträge, wonach die Anwohner eines Abrechnungsgebiets die Kosten für einen Straßenausbau in dem jeweiligen Gebiet tragen. Für das gesamte Koblenzer Stadtgebiet hat die Verwaltung 34 Abrechnungsgebiete definiert (die Aufteilung der Anteile für Güls soll später beschlossen werden). Dazu zeichnet sich im Stadtrat am 17. November eine knappe Abstimmung ab.
Alle Argumente mehrfach ausgetauscht
In den vergangenen Jahren und Monaten haben die Fraktionen alle Argumente Für und Wider gewendet und ausgetauscht. Während die einen die Umstellung begrüßen (etwa Grüne, SPD und Linke) wollen andere die Ausbaubeiträge für Anlieger am liebsten ganz abschaffen (CDU, AfD und FDP, zumindest die Liberalen in Koblenz). Dennoch, trotz der vielen Diskussionen tauschten die Fraktionen in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss noch einmal ihre Punkte aus.
Den Auftakt machte, wie so oft, Christoph Schöll (FDP), der sich als vehementester Befürworter der kompletten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anlieger zeigt. Nicht ohne Grund, schließlich erhebt kein anderes Bundesland außer Rheinland-Pfalz mehr diese Gebühr. Schöll sagte: „Die Systemumstellung ist ein Musterbeispiel für überbordende Bürokratie. Vorher gab es eine Fassung, bald 34. Wir sehen zudem eine sehr hohe rechtliche Unsicherheit und werden den Beschluss nicht mittragen.“
Noch 40 Straßenprojekte, die über Einmalbeiträge abgerechnet werden
Es gebe in Koblenz derzeit noch 40 Straßenprojekte, die über Einmalbeiträge abgerechnet würden: „Die Umstellung wird bei den Betroffenen für viel Ärger und Verdruss sorgen.“ Schließlich müssten diese Anlieger noch sehr hohe Ausbaubeiträge zahlen, während nach der Umstellung die Kosten auf alle Anlieger eines Abrechnungsgebiets verteilt und damit deutlich geringer werden.
Marion Lipinski-Naumann (SPD) sagte: „Fakt ist, dass wir als Kommune diesen Beschluss der Landesregierung umsetzen müssen. Wiederkehrende Beiträge sind fairer für Anlieger als Einmalbeiträge.“ Zudem sei der Verwaltungsaufwand durch die Umstellung vorhanden und damit einmalig: „Was die Rechtssicherheit angeht, darüber müssen andere urteilen. Wir bedauern jedenfalls sehr, dass nicht alle Straßenprojekte rückwirkend bis zum 1. Januar 2022 über das neue System abgerechnet werden können.“
Torsten Schupp (WGS) meinte an Lipinski-Naumann gewandt: „Sie sollten Ihren Parteifreunden in der Landesregierung erklären, dass die Beiträge absoluter Unsinn sind. Ich bin überzeugt, dass die Kosten und der Bürokratieaufbau dadurch deutlich steigen.“ Zudem stünden die Kosten möglicher Klagen vor Verwaltungsgerichten in keinem Verhältnis zu Aufwand und den „geringen Einnahmen, die durch die Ausbaubeiträge generiert werden“.
Stephan Wefelscheid (Freie Wähler) sagte: „Die gesamte Diskussion ist sinnlos, da wir zur Gesetzesumsetzung gezwungen sind.“ Ernst Knopp (CDU) meinte: „Die Haltung der CDU ist klar und deutlich. Das Argument des Gesetzesvollzugs ist entscheidend. Insgesamt sind die Wiederkehrenden Beiträge ein Anachronismus.“
Ulrich Kleemann (Grüne) befand: „Es geht nur um den Gesetzesvollzug. Es ist eine Grundsatzentscheidung getroffen worden, diese Entscheidung sollte man jetzt auch akzeptieren.“ Die Verwaltung lege nur die Ausführung des Beschlusses vor, daher „sollte man sie jetzt nicht in ihrer Arbeit hindern, ein Gesetz umzusetzen“.
Letztlich stimmten im Haupt- und Finanzausschuss CDU, WGS und FDP gegen die Einführung der 34 Abrechnungsgebiete für Koblenz, um wiederkehrende Beiträge erheben zu können. Grüne, SPD, Linke und Oberbürgermeister David Langner stimmten dafür und setzten sich mit 9:6-Stimmen durch. Das letzte Wort dazu hat der Stadtrat am 17. November.