Verwaltung steht auf dem Standpunkt, dass das Lokal keine Vergnügungsstätte ist
Koblenzer Coyote Ugly Club: Stadt erreicht eine Berufung vor dem OVG
Der Eingang zum „Coyote Ugly Club“ ist seit vergangenen Freitag wieder offen. Die endgültige Entscheidung trifft das OVG. Foto: Sascha Ditscher
Sascha Ditscher

Koblenz. Das juristische Tauziehen um den Coyote Ugly Club geht in die nächste Runde. Mit seiner Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom November hatte die Stadtverwaltung Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Berufung zu, was jetzt schon weitreichende Konsequenzen für den Klub, der unter „The Saloon“ firmiert, hat.

Aktualisiert am 09. Juni 2021 09:02 Uhr
Denn der Coyote Ugly Club hatte mit dem Urteilsspruch vom November eigentlich keine Existenzberechtigung mehr. Denn wie seinerzeit der Vorsitzende Richter Ralf Geis ausführte, sei der Betrieb des Lokals „illegal“, die Konzession unter falschen Tatsachen erschlichen und weit über die Faktenlage hinausgehend: Der Klub habe in der Vergangenheit mit illustren Partyabenden unter eindeutigem sexuellen Anstrich geworben.

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