Ratsfraktion kritisiert hohe Kosten für die Bürger - Verwaltung sieht ohnehin selbst Nachbesserungsbedarf
Koblenzer Baumschutzsatzung auf dem Prüfstand: Rund 1500 Anträge von Bürgern in drei Jahren
Streuobstwiesen in Hessen
Die Koblenzer Baumschutzsatzung sorgt seit drei Jahren auch dafür, dass Privatleute nicht mehr einfach entscheiden können, wie sie mit den Bäumen auf ihrem Grundstück verfahren.
Sebastian Gollnow. picture alliance/dpa

Koblenz. Fast auf den Tag genau drei Jahre ist es her, dass für die Stadt Koblenz die Baumschutzsatzung in Kraft getreten ist. Hoch umstritten war sie damals - nun soll sie geändert werden.

Damit auch Privatleute nicht einfach Bäume fällen können, die sie aus welchen Gründen auch immer für störend halten, stehen seit 2021 „alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume außerhalb von Wäldern im gesamten Stadtgebiet mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, unter Schutz und dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder einer Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden“.

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