Ratsfraktion kritisiert hohe Kosten für die Bürger - Verwaltung sieht ohnehin selbst Nachbesserungsbedarf
Koblenzer Baumschutzsatzung auf dem Prüfstand: Rund 1500 Anträge von Bürgern in drei Jahren
Streuobstwiesen in Hessen
Die Koblenzer Baumschutzsatzung sorgt seit drei Jahren auch dafür, dass Privatleute nicht mehr einfach entscheiden können, wie sie mit den Bäumen auf ihrem Grundstück verfahren.
Sebastian Gollnow. picture alliance/dpa

Koblenz. Fast auf den Tag genau drei Jahre ist es her, dass für die Stadt Koblenz die Baumschutzsatzung in Kraft getreten ist. Hoch umstritten war sie damals - nun soll sie geändert werden.

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Damit auch Privatleute nicht einfach Bäume fällen können, die sie aus welchen Gründen auch immer für störend halten, stehen seit 2021 „alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume außerhalb von Wäldern im gesamten Stadtgebiet mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, unter Schutz und dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder einer Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden“.

Der Satzung waren jahrelange Diskussionen vorangegangen, mehrmals waren Initiativen der Grünen an den Ratsmehrheiten gescheitert. Seit 2019 dann gab es die rot-rot-güne Mehrheit im Rat: Die Baumschutzsatzung wurde verabschiedet, hohe Bußgelder drohten bei Nichtbefolgen. Hintergrund ist, dass Bäume wichtige Bestandteile für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Verbesserung des Stadtklimas sowie für das Stadt- und Landschaftsbild sind, ist der Homepage der Stadt zu entnehmen.

Wählergruppe sagt: Ersatzpflanzungen sind viel zu teuer

Diese Regelung bringt für Bürger enorm hohe Kosten mit sich, findet die Wählergruppe Schängel und fordert in einem Antrag in der jüngsten Ratssitzung die Verwaltung auf, die Satzung zu überarbeiten. Der Fraktion geht es vor allem um die vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen. Denn unter Paragraf 8 der Satzung sei geregelt, als Ersatz für einen entfernten geschützten Baum sei „ein Ersatzbaum in handelsüblicher Baumschulware in der Qualität dreimal verpflanzt mit Drahtballen mit einem Mindestumfang von 18 Zentimeter, gemessen in 100 Zentimeter Höhe über dem Erdboden, zu pflanzen“, so wird es im Antrag zitiert.

Die Wählergruppe beschreibt in ihrem Antrag detailliert, dass Bäume dieses Umfangs teuer seien und so hoch und schwer, dass sie angeliefert werden müssten. „Für das Einsetzen braucht man einen Minibagger und zwei Arbeitskräfte (von der Baumschule veranschlagt wurden zwei Mitarbeiter mal zwei bis drei Stunden Zeitaufwand).“ Hinzu kämen noch die Kosten für die Fällung: „Es fallen somit Kosten von 1200 bis 1800 Euro oder mehr für eine Ersatzpflanzung für den Baumbesitzer an“, so die Wählergruppe.

In drei Jahren wurden rund 1500 Anträge gestellt

Bestraft würden damit im Endeffekt Bürger, die zu einem früheren Zeitpunkt einen Baum gepflanzt und gehegt und somit etwas für das Klima getan hätten. Als Gartenbesitzer müsse man sich ja fragen, ob man vor diesem Hintergrund überhaupt noch Bäume pflanzen wolle. Der Antrag fiel bei der Verwaltung auf fruchtbaren Boden, wie die Antwort von Baudezernent Andreas Lukas zeigt: Es gebe die Notwendigkeit, ein paar Dinge anzupassen, sagt er, ohne weiter ins Detail zu gehen. Rund 450 Anträge von Bürgern gebe es im Jahr, sodass man nun in den drei Jahren in rund 1500 Fällen Erfahrungen sammeln konnte. Die Verwaltung will einen Vorschlag entwickeln und dann erneut in den Ausschüssen und im Rat vorstellen.

Die Baumschutzsatzung ist im Juni 2021 vom Rat verabschiedet worden, mit einer dünnen damaligen Mehrheit der Fraktionen von Grünen, SPD und Linken mit der Stimme von Oberbürgermeister David Langner (SPD). Durch die Satzung sollen Bäume grundsätzlich geschützt und erhalten werden – egal ob auf öffentlichen oder privaten Flächen. Alle Baumarten werden gleich behandelt. Damit dürfen auch Grundstückseigentümer Bäume auf ihrem Grundstück nicht mehr fällen, zerstören, beschädigen oder ihren Aufbau wesentlich verändern. Es droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

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