Gericht hat Satzung für rechtswidrig erklärt
Koblenz will Wettbürosteuer streichen: Sechsstelliger Betrag muss zurückgezahlt werden
Inhaber von Wettbüros mussten seit 2019 eine Wettbürosteuer zahlen. Die Satzung soll nun aufgehoben werden. Foto: dpa/Bernd Settnik (Archiv)
picture alliance / dpa

Koblenz. Vor nicht mal drei Jahren eingeführt, ist die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Koblenz jetzt wohl wieder passé. Der Grund: Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2022 die Dortmunder Wettbürosteuersatzung als rechtswidrig erklärt. Damit muss die Stadt wohl einen sechsstelligen Betrag zurückzahlen.

Lesezeit 2 Minuten
Denn der Fall aus Dortmund lässt sich offenbar auf die Koblenzer Satzung übertragen. Die im Haushalt eingeplanten Steuereinnahmen von 80.000 Euro in diesem Jahr sind damit hinfällig – ebenso die Einnahmen aus den Jahren 2019 bis 2022. Die Steuern werden, sollte der Stadtrat am 2.

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