Gericht hat Satzung für rechtswidrig erklärt
Koblenz will Wettbürosteuer streichen: Sechsstelliger Betrag muss zurückgezahlt werden
Inhaber von Wettbüros mussten seit 2019 eine Wettbürosteuer zahlen. Die Satzung soll nun aufgehoben werden. Foto: dpa/Bernd Settnik (Archiv)
picture alliance / dpa

Koblenz. Vor nicht mal drei Jahren eingeführt, ist die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Koblenz jetzt wohl wieder passé. Der Grund: Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2022 die Dortmunder Wettbürosteuersatzung als rechtswidrig erklärt. Damit muss die Stadt wohl einen sechsstelligen Betrag zurückzahlen.

Denn der Fall aus Dortmund lässt sich offenbar auf die Koblenzer Satzung übertragen. Die im Haushalt eingeplanten Steuereinnahmen von 80.000 Euro in diesem Jahr sind damit hinfällig – ebenso die Einnahmen aus den Jahren 2019 bis 2022. Die Steuern werden, sollte der Stadtrat am 2.

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