Koblenz - Seit 1989 können bei Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz die Wahlzettel per Computer ausgewertet werden. Für den Urnengang am 25. Mai kommen auf Städte und Gemeinden nun aber einige praktische Neuerungen zu, die auch Kosten verursachen können.
Von unseren Redakteuren Ingo Schneider und Markus Kratzer
Die im August geänderte Kommunalwahlordnung sieht vor, dass „die einzusetzenden Computer nach dem Stand der Technik vor Manipulationen geschützt werden“. Das heißt im Klartext, „dass Rechner, die zur Auszählung von Stimmzetteln eingesetzt werden, keine personenbezogenen Daten enthalten dürfen“, erklärt Jürgen Hammerl, Pressesprecher im Statistischen Landesamt Bad Ems, wo auch der ...