Verwaltungsgericht bestätigt besondere Bedeutung der Häuser Hohenzollernstraße 78 und Sachsenstraße 1
Klagen gegen Denkmalschutz gescheitert: Besondere Bedeutung von zwei Häusern in Koblenz bestätigt
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies Klagen zurück, die den Status des Denkmalschutzes zweier Gebäude in Koblenz, im Bild zu sehen ist die Sachsenstraße 1, infrage stellten. Foto: Matthias Kolk
Matthias Kolk

Die Gebäude Hohenzollernstraße 78 und Sachsenstraße 1 sind Baudenkmäler – das hat das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt noch einmal bestätigt. Die Eigentümer der oben erwähnten Gebäude in Koblenz, die als Kulturdenkmäler in der Denkmalliste eingetragen sind, hatten gegen den Status ihrer Immobilien geklagt.

Aktualisiert am 04. September 2023 10:16 Uhr
Bei dem 1911 errichteten Haus Hohenzollernstraße 78 handelt es sich um ein großvolumiges Eckwohn- und Geschäftshaus, das viereinhalbgeschossig in Erscheinung tritt und über eine überhöhte Ecke verfügt. Das Haus Sachsenstraße 1 wurde 1912 zwischen zwei bestehende Häuser gebaut.

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