Von unserer Mitarbeiterin Kerstin Perkert
Zwischen Januar und Juli 2012 hat der Mann an insgesamt neun Tagen knapp 2000 Bilder sowie knapp 40 Filme auf einer Online-Tauschbörse für Pornografie hochgeladen. Dies räumte der Angeklagte voll und ganz ein. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Juli 2012 wurde zudem weiteres Material gefunden. Allerdings habe nicht das Verbreiten der Daten im Fokus seines Interesses gestanden, sondern das Erhalten immer neuen Materials, wie er durch seinen Rechtsanwalt Wolfgang Stahl verlauten ließ. Die Verbreitung wäre quasi nur der Nebeneffekt einer solchen Tauschbörse gewesen.
„Ich weiß, dass es falsch war“, gab der Angeklagte zu. Er sei sich seines Problems bewusst, wonach er bereits seit rund zehn Jahren ein Sammler von Kinderpornografie gewesen sei, und habe sich seit Anfang des Jahres um psychotherapeutische Behandlung bemüht. Dies gestalte sich aber schwierig; einen ersten Behandlungstermin konnte der Angeklagte erst für Juli vereinbaren. „Sie haben riesige Probleme. Heute aber gehe ich davon aus, dass Sie die Chance Ihres Lebens kriegen“, ermahnte Staatsanwalt Lothar Schmid den Angeklagten in seinem Plädoyer. Schmid beantragte eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden sollte. Dem entsprach das Gericht mit seinem Urteil. Zugunsten des Angeklagten sprächen sein umfassendes Geständnis, der Wille, sich in Therapie zu begeben, und dass er nicht vorbestraft ist. Trotzdem sei sowohl die Quantität der Daten sowie die Qualität zu berücksichtigen. Bei den Filmen und Bildern handle es sich um schweren Missbrauch, auch von Kleinkindern und sogar Babys. „Durch Ihren Konsum fördern Sie den sexuellen Missbrauch von Kindern“, tadelte Richter Dennis Graf den Angeklagten bei der Urteilsverkündung. Zusätzlich wurde der 47-jährige gelernte Chemiefacharbeiter, der heute als Baustoffprüfer arbeitet, zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.