Koblenz
Kind missbraucht? Koblenzer freigesprochen

Koblenz. Freispruch im Missbrauchsprozess: Ein Koblenzer (46) war angeklagt, weil er die neunjährige Tochter seiner ehemaligen Freundin zwischen 2010 und 2012 bei einem Auslandsaufenthalt sexuell missbraucht haben soll - einmal beim Angeln am See, einmal zu Hause beim Spielen mit einer Spielkonsole. 

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Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

Jetzt hat ihn das Schöffengericht Koblenz aber „aus tatsächlichen Gründen“ vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen. Richter Dennis Graf betonte, dass dem Mann die beiden Missbrauchstaten nicht nachzuweisen sind – vor allem weil die Aussage des angeblichen Opfers nicht zuverlässig genug sei. Aber: Er betonte auch, dass das Mädchen laut dem Gutachten einer Aussagepsychologin nicht gelogen hat.

Mann will neues Leben beginnen

Der nicht vorbestrafte Koblenzer beteuerte stets seine Unschuld. In seinem letzten Wort erklärte er: „Ich habe nie ein Kind angefasst. Ich habe auch keine derartige sexuelle Neigung. Bitte glauben sie mir!“ Er sagte, das Mädchen habe es sicher schwer – er selbst aber auch. Die Menschen würden mit Fingern auf ihn zeigen. Er ziehe darum weg, beginne ein neues Leben. Denn: „So wie es früher war, wird es nie mehr sein.“

Es war bereits der zweite Prozess: Im Juni hatte das Gericht die erste Verhandlung abgebrochen, damit das heute 13-jährige Mädchen von einer Aussagepsychologin begutachtet werden konnte. Im Juli sprachen beide gut zwei Stunden lang miteinander. Sie vereinbarten, das Mädchen solle anrufen, wenn ihm noch etwas zu den Missbrauchsvorwürfen einfällt. Es rief aber nicht mehr an.

Jetzt, in der zweiten Verhandlung, erstattete die Psychologin ihr Gutachten. Ihr Fazit: Es ist nicht möglich, seriös zu bewerten, ob die Aussage der 13-Jährigen glaubhaft ist. Sie sagte für ihr Alter ungewöhnlich ungenau und undetailliert aus. Sie widersprach sich im Vergleich zu ihren früheren Aussagen, vertauschte zentrale Elemente der beiden Tatvorwürfe. Sie nahm ihre Aussage nicht ernst genug und war nicht bereit, sich dabei angemessen anzustrengen, so das Gutachten.

13-Jährige von Mutter beeinflusst?

Die Psychologin sagte aber auch: Sie gehe nicht davon aus, dass das Mädchen intellektuell in der Lage wäre, die Tatvorwürfe zu erfinden – und ein Lügengebilde in mehreren Vernehmungen aufrechtzuerhalten. Sie berichtete jedoch, dass das Mädchen möglicherweise von seiner Mutter beeinflusst wurde. Denn diese habe ihm eingeimpft: Alle Männer sind „Kindermänner“ und potenzielle Kinderschänder. Außerdem muss man laut der Psychologin beim Bewerten der Tatvorwürfe auch berücksichtigen, dass die 13-Jährige nach eigener Aussage zum Thema Kindesmissbrauch im Internet recherchierte.

Staatsanwalt Tobias Erfgen beantragte Freispruch für den 46-Jährigen, denn es sei unklar, was zwischen ihm und dem Mädchen tatsächlich passierte. Kathrin Hillesheim, die Anwältin der 13-Jährigen, betonte, an dieser dürfe nicht der „Makel der Lüge“ haften bleiben. Eckard Fischer, der Anwalt des Mannes, beantragte ebenfalls Freispruch: „An den Vorwürfen ist kein wahres Wort.“ Sein Mandant sei zwar mit dem Mädchen beim Angeln gewesen und habe mit ihm Videospiele gespielt – aber er habe es nie missbraucht.

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