Der junge Mann ist 16. Trotzdem ist es kein Problem für ihn, auch starken Alkohol in einem Supermarkt zu kaufen. Bei Testkäufen haben Polizei und Ordnungsamt der Stadt Koblenz jetzt festgestellt: Von 21 getesteten Verkaufsstellen war es in 12 zu leicht für junge Leute, Alkohol oder Zigaretten zu bekommen, die sie noch nicht kaufen dürfen.
„Wir führen diese Kontrollen jedes Jahr durch, und das Ergebnis ist erschreckend“, sagt Violetta Heinrich von der Pressestelle des Polizeipräsidiums. Die Tester sind junge Leute, die an der Höheren Berufsfachschule Polizei und Verwaltung in Lahnstein sind, viele von ihnen sind etwa 16 Jahre alt. Auf ihren Einsatz werden sie entsprechend vorbereitet.
Personal muss sich den Personalausweis zeigen lassen – aber viele tun das nicht
Und dann gehen sie in den Supermarkt, den Discounter, an die Tankstelle und in den Kiosk und nehmen sich eine Flasche hochprozentigen Alkohol aus dem Regal oder ein Päckchen Tabak oder Zigaretten. Sie stellen sich ganz normal an der Kasse an und warten ab, was geschieht.
Und das ist in der Mehrheit der Fälle: nichts. Die Verkäuferinnen und Verkäufer müssten sich den Personalausweis zeigen lassen, um sicherzugehen, dass die Käufer alt genug sind für das, was sie haben wollen. In 12 von 21 Fällen unterblieb dies aber bei den stichprobenartigen Testkäufen, die von Polizeibeamten des Gemeinsamen Sachgebietes Jugend und Mitarbeitenden des Jugendamtes begleitet wurden.

Wenn der oder die Jugendliche den Schnaps, Likör, den Tabak oder was auch immer bezahlt und damit gekauft haben, geben sich die Mitarbeiter von Polizei und Stadt zu erkennen. „Im Anschluss erfolgt eine Rückabwicklung durch die Beamtinnen und Beamten“, macht Pressesprecherin Violetta Heinrich klar: Der Alkohol oder Tabak bleibt also weder im Besitz der Jugendlichen noch in dem der Polizei. Die Verstöße werden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Ordnungsamt der Stadt Koblenz geahndet.
Bußgeld kann unterschiedlich ausfallen
Wie teuer dies wird, wird in jedem Einzelfall geprüft, das Bußgeld wird anhand verschiedener Kriterien festgesetzt, so Stadt-Pressesprecher Thomas Knaak. „Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.“ Das Bußgeld richtet sich im Übrigen an die Person, die den Verkauf ohne Kontrolle durchgeführt hat.
Wer darf was kaufen:
Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein und Sekt trinken und kaufen.
Ab 18 Jahren dürfen sie zudem gebrannten Alkohol wie zum Beispiel Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Liköre trinken. Dazu gehören auch Shots, Cocktails, Alkopops und Mixers.
Für Tabak gilt: Rauchen in der Öffentlichkeit und der Kauf von Tabakwaren sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Das war bis zum Jahr 2007 anders, da durften Jugendliche ab 16 in der Öffentlichkeit rauchen. dos