Auch wenn's mal länger dauert: Der Wahlzettel darf nicht irgendwo ausgefüllt werden
Im Wahllokal herrscht „Kabinenpflicht“: In Koblenz musste der Wahlvorstand diese Regel auch mal durchsetzen
Europawahl - Sachsen

Bei der Landtagswahl 2026 gehört die komplette Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zum Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen). Archivfoto: dpa

Robert Michael. picture alliance/dpa

Auch wenn bei der Europa- und Kommunalwahl wieder viele auf die Möglichkeit der Briefwahl zurückgegriffen haben, war in den Koblenzer Wahllokalen trotzdem einiges los. Nicht wenige nutzten den Spaziergang am Sonntag, um noch ihre Kreuzchen zu machen. Und da es bekanntermaßen viele Kreuze waren, konnte es mitunter ein wenig dauern, bis die nächste Wahlkabine frei war - und nicht jeder wollte so lange warten. Eine Wahlgeschichte aus Koblenz.

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In einem Wahllokal machte sich eine Frau daran, ihre Stimmzettel kurzerhand außerhalb der Kabine auszufüllen. Der Wahlvorstand griff ein, wies die Frau darauf hin, dass das nicht erlaubt ist, insistierte, bis die Wählerin von ihrem Vorhaben abließ. Sie wartete schließlich, bis die nächste Wahlkabine für sie frei war. Aber hat der Wahlvorstand richtig gehandelt? Ist es nicht egal, wo ich meinen Wahlzettel ausfülle? Bei der Briefwahl ist ja auch nicht vorgeschrieben, wo ich mich hinsetze, hinstelle oder hinlege, um zu wählen.

„Der Wahlvorstand hat sicher richtig gehandelt“, sagt Thomas Knaak, Pressesprecher der Stadt Koblenz. Und verweist auf den entsprechenden Paragrafen in der Kommunalwahlordnung. Deren Paragraf 46 regelt detailliert die Stimmabgabe, und es heißt darin unter anderem: „Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat (...).“ Ein Grund dafür ist, dass im Wahllokal die Geheimhaltung gewahrt sein muss.

Darüber hinaus verweist Pressesprecher Knaak darauf, dass sich andere Wartende im Wahllokal gestört fühlen könnten, wenn jemand außerhalb der Kabine seine Kreuze macht. Er weiß, dass es immer mal zu Wartezeiten kommen kann, weil alle Kabinen besetzt sind. Das hänge auch von den Gegebenheiten des Wahllokals ab. Aber: „Wir versuchen das hinzubekommen, dass genügend Wahlkabinen vorhanden sind“, sagt Knaak.

Paragrafen regeln den Aufenthalt

Übrigens regelt derselbe Paragraf, „dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlkabine aufhält“. Dieser Abschnitt kam im benachbarten Rhein-Hunsrück-Kreis zum Zug, weil sich eine Wählerin lange und bis weit nach 18 Uhr in ihrer Kabine aufhielt. Sie brach ihren Wahlvorgang schließlich ab, damit ausgezählt werden konnte.

Dass es trotz aller Vorschriften schön sein kann, ins Wahllokal zu gehen, zeigt eine weitere Momentaufnahme aus Koblenz, von der Sprecher Thomas Knaak berichtet. Als in einem anderen städtischen Wahllokal die erste, offenbar bekannte, 16-jährige Wählerin erschien, die wie ihre Altersgenossen ja erstmals für das Europaparlament wählen durfte, gab es spontanen Applaus.

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