Koblenz & Region
Hier muss man noch Maske tragen

Seit dem 3. April gilt die Maskenpflicht nur noch in bestimmten Bereichen. Dazu gehören Einrichtungen des Gesundheitswesens:

  • in Arztpraxen für alle Anwesenden, auch die zu behandelnden Personen,
  • in Krankenhäusern für die dort tätigen Personen und die Besucherinnen und Besucher, nicht aber für die Patienten,
  • ebenso in Einrichtungen für ambulantes Operieren für die dort tätigen Personen und die Besucherinnen und Besucher,
  • in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische
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