- in Arztpraxen für alle Anwesenden, auch die zu behandelnden Personen,
- in Krankenhäusern für die dort tätigen Personen und die Besucherinnen und Besucher, nicht aber für die Patienten,
- ebenso in Einrichtungen für ambulantes Operieren für die dort tätigen Personen und die Besucherinnen und Besucher,
- in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische
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