Eigentümerverband übt Kritik
Haus & Grund kritisiert steigende Grundsteuer
Mit Mehrbelastungen müssen in Koblenz wohl künftig sowohl Hausbesitzer als auch Mieter rechnen.
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Wegen der desolaten Haushaltslage schlägt die Koblenzer Stadtverwaltung eine Erhöhung der beiden Grundsteuern und der Gewerbesteuer vor. Dafür erntet sie Kritik vom  Eigentümerverband Haus & Grund.

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Die Koblenzer Stadtverwaltung schlägt vor dem Hintergrund der desolaten Haushaltslage vor, die Hebesätze der beiden Grundsteuern und der Gewerbesteuer zu erhöhen: bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) von 420 auf 551 Punkte und bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 340 auf 438. „Damit wird eine verfehlte Bundes- und Landespolitik wieder einmal auf dem Rücken der Hausbesitzer und ihrer Mieter ausgetragen“, erklärt dazu Christoph Schöll, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Koblenz und auf Landesebene.

Mit den anstehenden Haushaltsberatungen muss der Stadtrat auch über diese Erhöhungen noch beschließen. „Oberbürgermeister Langner hat die Grundsteuererhöhung um 131 Punkte in seiner Haushaltsrede mit der Herstellung von Aufkommensneutralität nach der Grundsteuerreform begründet. Das Mainzer Finanzministeriums sieht die Aufkommensneutralität für die Grundsteuer B in Koblenz nicht bei 551, sondern bereits bei 525 Punkten erreicht, was zunächst der Klärung bedarf“, so Schöll. Bisher lag Koblenz bei der Grundsteuer B, die Immobilienbesitzer und letztlich über die Nebenkostenumlage auch Mieter zahlen müssen, um 45 Prozentpunkte unter dem geltenden Nivellierungssatz von 465 Punkten. Zu den besonderen Verlierern bei der Grundsteuerreform gehören in Koblenz die Eigentümer von Einfamilienhäusern mit größeren Grundstücken.

Schöll: Gravierende Mehrbelastungen

„Hier wird es insbesondere bei älteren Immobilien gravierende Mehrbelastungen geben“, sagt Schöll, der jedoch darauf hinweist, dass die Grundsteuerreform nach dem sogenannten Scholz-Modell in zwei Beschlüssen des rheinland-pfälzischen Finanzgerichts für verfassungswidrig erklärt wurden. „Die Rechtsbeschwerden der Landesregierung gegen diese Beschlüsse wurden vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen, sodass hier die weitere Klärung durch das Bundesverfassungsgericht abzuwarten bleibt“ so Schöll weiter.

Für Vorstandsmitglied Lothar Breitenbach bedeutet die Ankündigung der Stadtverwaltung „einen herben Schlag ins Kontor“ für Hausbesitzer, Vermieter und Mieter, die über die Betriebskostenumlage ebenfalls mit der höheren Grundsteuer belastet werden. „Dies umso mehr, da sich aufgrund der Untätigkeit der Landesregierung im Rahmen der Grundsteuerreform eine Verschiebung des Gesamtaufkommens der Grundsteuer von 40 Prozent auf 60 Prozent zulasten der Wohngrundstücke im Vergleich zu gewerblich genutzten Grundstücken ergibt, was auch vom rheinland-pfälzischen Städtetag kritisiert wurde“, so Breitenbach.

Mittelschicht besonders betroffen

Das Ifo-Institut hat erklärt, dass Menschen mit mittlerem Einkommen in Deutschland am Rande ihrer Belastungsfähigkeit seien. Und im europäischen Vergleich hat die hiesige Mittelschicht die höchste Steuer- und Abgabenlast zu tragen. „Die Belastungsgrenze ist eindeutig erreicht“, so Schöll. „Alle, auch die Eigentümer, die unseren Staat und die Gesellschaft tragen, müssen von Bund und Land endlich spürbar entlastet werden, statt immer neue Steuererhöhungen und teure Gesetze auf den Weg zu bringen.“

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