Kreis MYK
Haft für früheren Immobilienverwalter?

Kreis MYK – Muss ein früherer Immobilienverwalter aus dem Kreis Mayen-Koblenz hinter Gitter? Am 17. Verhandlungstag im Prozess am Landgericht Koblenz hat der Staatsanwalt für den 61-Jährigen eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert.

Kreis MYK – Muss ein früherer Immobilienverwalter aus dem Kreis Mayen-Koblenz hinter Gitter? Am 17. Verhandlungstag im Prozess am Landgericht Koblenz hat der Staatsanwalt für den 61-Jährigen eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Das wirft er dem Angeklagten vor: Insolvenzverschleppung (drei Fälle), Bankrott (sieben Fälle), Vorenthalten von Arbeitsentgelt (30 Fälle), Untreue (vier Fälle) und Betrug (ein Fall).

Der Angeklagte, der auch als Lokalpolitiker aktiv ist, war unter anderem Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens, das er 2001 für 39 Millionen D-Mark gekauft hatte. Dem Unternehmen gehörten 500 Wohnungen im Großraum Koblenz. Laut dem Staatsanwalt war das Unternehmen Ende 2004 zahlungsunfähig. Aber: Illegalerweise stellte der Angeklagte erst 2006 einen Insolvenzantrag. Nach Ansicht des Staatsanwaltes war die schwerwiegendste Straftat des 61-Jährigen: Er verheimlichte dem Insolvenzverwalter, dass er seinem eigenen Immobilienunternehmen noch 1,3 Millionen Euro schuldete. (haw)

Wie der Angeklagte auf das Plädoyer reagierte und was der Staatsanwalt über das Rechtsempfinden des Angeklagten sagte, lesen Sie am Donnerstag in der Koblenzer Rhein-Zeitung.

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