Von unserem Redakteur Damian Morcinek
Aus diesem Grund hat der Stadtrat Mülheim-Kärlich in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die nunmehr elfte Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark I“ beschlossen, in dem das Aufstellen von Werbeanlagen geregelt ist. Laut Verwaltung enthielt dieser Plan bezüglich LED-Werbeanlagen bislang keine gestalterischen Festsetzungen oder Ausschlusskriterien. Da kürzlich aber zwei Bauanträge zur Errichtung solcher digitalen Reklametafeln mit Wechselwerbung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm eingereicht wurden, musste sich auch die Stadt mit dem Thema befassen.
Letztlich aber kam die Verwaltung zum Schluss, dass befürchtet werden muss, dass Verkehrsteilnehmer im Gewerbepark durch solche Wechselwerbung abgelenkt werden. Mit dieser Befürchtung steht die Stadtverwaltung keineswegs allein da. Auch die zuständige Polizeiinspektion (PI) Andernach rät aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend von der Befürwortung von Reklameschildern mit bewegten Bildern ab. „Bereits jetzt ist der Verkehrsteilnehmer im Gewerbepark Mülheim-Kärlich einer Reizüberflutung aus Transparenten, Plakaten, Hinweisschildern und so weiter ausgesetzt“, mit diesen Worten schilderte der stellvertretende PI-Leiter Ralf Schomisch seine Bedenken gegen die LED-Werbetafeln in einem Schreiben an die Stadtverwaltung. Zudem machte Schomisch deutlich, dass in der Industriestraße zu jeder Tageszeit hohes bis sehr hohes Verkehrsaufkommen herrscht, das den Verkehrsteilnehmern die volle Konzentration abverlangt.
Bei der Polizei Andernach sind allein in der Industriestraße in den zurückliegenden Jahren zahlreichen Unfälle dokumentiert. 198 Mal krachte es dort im vergangenen Jahr. Bei zehn Unfällen davon wurden auch Personen verletzt. 2012 waren es sogar 225 Verkehrsunfälle mit 14 Verletzten. Und das sind nur die Fälle, in denen die Polizei die Unfälle aufgenommen hat, betont Schomisch, daher müsse man von einer unbekannten Vielzahl weiterer Unfälle ausgehen.
Laut Stadtbürgermeister Uli Klöckner werden die besagten Bauanträge für die LED-Werbeanlagen nun zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird nun prüfen, wo und in welchem Umfang der Ausschluss solcher digitalen Reklametafeln sinnvoll erscheint.