Koblenz
Gericht: Nachbarn müssen Anblick Behinderter in Kaltenengers ertragen

Gegen diese Einrichtung klagte eine Frau aus Kaltenengers.

Volker Schmidt

Koblenz - Nachbarn müssen den Anblick und die Lebensäußerungen behinderter Menschen ertragen. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage einer Frau aus Kaltenengers ab.

Lesezeit 1 Minute
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohngebäudes, das sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Gebiet der Ortsgemeinde St. Sebastian befindet, das im Bebauungsplan „Am Kaltenengerser Weg III“ als allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist. Die Planung bezweckt, eine von behinderten Menschen selbstbestimmte Wohngemeinschaft anzusiedeln.

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