Koblenz
Gericht entscheidet: Straßenstrich in Koblenz bleibt
Straßenstrich im Gewerbegebiet: In Lützel bieten Prostituierte an der Andernacher Straße nachts ihre Dienste an – das sorgt für Ärger.
Hartmut Wagner

Koblenz. Der Straßenstrich im Koblenzer Gewerbegebiet bleibt bestehen – ein Firmenchef ist am Oberwaltungsgericht in Koblenz mit seiner Forderung nach einem Verbot gescheitert.

Lesezeit 1 Minute
Laut dem Urteil ist die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene neue Sperrgebietsverordnung der Stadt Koblenz rechtmäßig (Az.: 7 C 11054/15.OVG). Laut der Verordnung ist die Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet verboten und nur in Ausnahmebereichen erlaubt.

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