Verwaltungsgericht befasst sich mit der Konzession des Klubs im Stadtteil Stolzenfels: Gericht befasst sich weiter mit Koblenzer Club Big Bamboo: Stimmt die Konzession nicht?
Verwaltungsgericht befasst sich mit der Konzession des Klubs im Stadtteil Stolzenfels
Gericht befasst sich weiter mit Koblenzer Club Big Bamboo: Stimmt die Konzession nicht?
In Koblenz-Stolzenfels lädt der Big Bamboo Club zu erotisch angehauchtem Partytreiben ein. Sascha Ditscher
Koblenz. Die Betreiber des Big Bamboo Clubs im Stadtteil Stolzenfels haben vom Verwaltungsgericht Koblenz einen deutlichen Fingerzeig bekommen, dass sich etwas ändern muss. „Gaststättenrechtlich wird das Big Bamboo als Swingerklub betrieben, ist aber nicht so konzessioniert“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Geis. Auch der nebenan gelegene Coyote Ugly Club gerät erneut ins Visier der Justiz. Geklagt hat eine Nachbarfamilie, die ihre Schutzrechte von beiden Betrieben verletzt sieht.
Die „Betriebseigentümlichkeiten“ des Big Bamboo sieht das Gericht zu wenig gewürdigt. Aus seiner Sicht existiert keine korrekte gaststättenrechtliche Genehmigung für den Betrieb. Laut Konzession handelt es sich um eine Schank- und Speisewirtschaft. Dies laufe aber „diametral einem Swingerklub entgegen“, auch wenn man dort essen könne.