Parkverbot für Praxistermin: Leserin Adelheid Zerwas kritisiert, dasss für eine Ausnahmegenehmigung Gebühren erhoben werden. Alexander Thieme-Garmann
Eine Koblenzerin ist schwerbehindert und auf ihren Rollator angewiesen. Der Fußweg zur Arztpraxis am Bahnhof, die sie zweimal im Monat aufsucht, wird durch den Halt ihres Taxis im Parkverbot vor der Tür verkürzt. Das Ordnungsamt ermahnt sie.
Der dichte Schilderwald auf den Straßen von Koblenz verlangt von den Verkehrsteilnehmern einiges an theoretischem Wissen, um in der Praxis bestehen zu können. Selbst ein scheinbar leicht verständliches Zeichen wie das Parkverbotsschild bildet da keine Ausnahme.