Wo bis vor Kurzem Kunden mit der Frage „Kann ich Ihnen helfen?“ empfangen wurden, ist neuerdings zunächst die Frage nach einem Impfausweis zu hören, bevor die eigentliche Kundenberatung beginnt. Der Grund: In Einzelhandelsgeschäften gilt bis auf wenige Sparten wie Buchhandel, Lebensmittel oder Drogerien neuerdings die 2G-Regel. Nur wer geimpft oder genesen ist, darf ein Geschäft betreten.
Aktualisiert am 09. Dezember 2021 10:44 Uhr
Mitten im Weihnachtsgeschäft, der wichtigsten Jahreszeit des Handels, hat eine solche Maßnahme sicherlich einen negativen Einfluss auf den Umsatz. Umgesetzt wird die 2G-Regel vom Einzelhandel jedoch sehr penibel, wie ein Spaziergang durch die Innenstadt zeigt.