Seit Anfang Juni ist die Mitnahme abends auf öffentlichen Plätzen verboten - Gastronomen unterliegen der Stadt
: Gastronomen unterliegen vor Gericht: Alkoholverbot in Koblenzer Altstadt rechtens
Seit Anfang Juni ist die Mitnahme abends auf öffentlichen Plätzen verboten - Gastronomen unterliegen der Stadt
Gastronomen unterliegen vor Gericht: Alkoholverbot in Koblenzer Altstadt rechtens
In der Koblenzer Altstadt gilt im öffentlichen Raum seit Anfang Juni abends und nachts ein Alkoholverbot. Sascha Ditscher
Koblenz. In der Koblenzer Altstadt ist der To-go-Verkauf von Alkohol zwischen April und Oktober abends und nachts verboten (21 bis 6 Uhr). Dies hatte die Stadtverwaltung Anfang Juni verfügt – und erhält nun Unterstützung durch das Koblenzer Verwaltungsgericht.
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In zwei Eilverfahren hat das Gericht laut einer Mitteilung entschieden, dass die Verbote gegenüber Gastronomiebetrieben „vorläufig zu beachten sind“. Besonders in den Sommermonaten war es auf den Straßen und Plätzen zu Ruhestörungen durch größere Menschenansammlungen gekommen.