Rechtsanspruch an Grundschulen
Ganztagsbetreuung: Stadt Koblenz kann Konzept umsetzen
Durch das Ganztagsförderungsgesetz wird es ab dem neuen Schuljahr einen Rechtsanspruch auf achtstündige Betreuung in Grundschule
Durch das Ganztagsförderungsgesetz wird es ab dem neuen Schuljahr einen Rechtsanspruch auf achtstündige Betreuung in Grundschulen geben.
Mirco Klein

Acht Stunden Betreuung und Förderung für Grundschulkinder: Eltern können dieses Angebot ab dem neuen Schuljahr in Anspruch nehmen. In Koblenz wurde jüngst das Konzept verabschiedet, mit dem der neue Rechtsanspruch umgesetzt werden soll.

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Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf acht Stunden Förderung und Betreuung an einer Grundschule und in den Ferien. Das gilt auch für die 25 Grundschulen in Koblenz. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig dem geplanten Konzept zur Umsetzung des sogenannten Ganztagsförderungsgesetzes (Gafög) zugestimmt.

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