Anfang August ist es für viele Kinder so weit: Sie werden eingeschult und besuchen dann die erste Klasse der Grundschule. Für den Erste-Klasse-Jahrgang 2026/2027 gilt aber ein neuer Anspruch, den Eltern für ihre Kinder wahrnehmen können: der Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Soeren Stache. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Anfang August ist es für viele Kinder so weit: Sie werden eingeschult. Für den Erste-Klasse-Jahrgang 2026/2027 gilt aber ein neuer Anspruch, den Eltern für ihre Kinder wahrnehmen können: der Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen.
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Ab August gilt er, der rechtliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen – zumindest für die Schülerinnen und Schüler, die nun in die erste Klasse kommen. Was bedeutet der Anspruch generell und wie sieht sich der Kreis Mayen-Koblenz (MYK) auf den August vorbereitet?