Von unserem Mitarbeiter Peter Karges
Im Historischen Rathaussaal präsentierte nun Frank Hastenteufel, Leiter des Amts für Stadtentwicklung und Bauordnung, vier verschiedene Varianten für eine zweite Öffnung der Fußgängerzone. Demzufolge sind vier Varianten möglich: von 14 bis 17 Uhr; von 17.30 bis 19 Uhr; von 18.30 bis 20 Uhr; von 20 bis 21.30 Uhr. Hastenteufel betonte, dass die Politik die Variante von 17.30 bis 19 Uhr favorisiere und sich der Fachbereichsausschuss IV bereits für diese Variante ausgesprochen habe. Vorteile bei dieser Variante seien aus Sicht der Stadtverwaltung, dass eine Öffnung von 17.30 bis 19 Uhr sowohl für die Bewohner als auch für die Gewerbetreibenden angenehm sei, da sie mit den meisten Ladenschlusszeiten – 18.30 oder 19 Uhr – zusammenpassen. Zudem gebe es für diese Variante nach einer Blitzumfrage des Stadtforums „Alle lieben Koblenz“ eine hohe Akzeptanz unter Gewerbetreibenden, betonte Frank Hastenteufel. Eine Öffnung der Fußgängerzone zwischen 14 und 17 Uhr habe hingegen laut der Umfrage von „Alle lieben Koblenz“ eine geringe Akzeptanz bei den Gewerbetreibenden. Zudem könne die Fußgängerzone ob der hohen Nutzung zu dieser Zeit nur schlecht befahren werden, hob der Amtsleiter hervor. Die beiden anderen Varianten stießen hingegen wegen der späteren Andienungszeiten auf Ablehnung. Bei der Variante, die eine Andienung bis 21.30 Uhr vorsieht, gebe es zudem freitags und samstags wegen des großen Publikumsverkehrs ein hohes Sicherheitsrisiko für Fußgänger. Ein Zuhörer prognostizierte allerdings, dass es im Frühjahr und im Sommer generell ein Problem mit einer zweiten Andienungszeit der Fußgängerzone geben werde, da die Außengastronomie eben die Fläche beanspruche, die dann der Auto- oder Lkw-Verkehr benötige.
Darüber, ob es eine zweite Andienungszeit für die Fußgängerzone in der Altstadt geben und wenn ja, wann diese sein wird, muss der Stadtrat entscheiden. Eine Entscheidung wird, wie Frank Hastenteufel betonte, voraussichtlich im Frühjahr fallen. FBG-Ratsmitglied Manfred Gniffke merkte an, dass man eine solche Öffnung der Fußgängerzone ja auch als einen Versuch betrachten könne, um dann nach einem Jahr, wenn Erfahrungen gesammelt worden sind, eine definitive Entscheidung zu fällen.