Koblenz
Friseur in Koblenzer Salon auf den Kopf geschlagen

Koblenz. Ein 29-jähriger Deutsch-Marokkaner soll seinem guten Freund, einem 27-jährigen selbstständigen Friseur, in dessen Salon im Altengraben von hinten auf den Kopf geschlagen und ihn zu Boden gerungen haben.

Von unserer Mitarbeiterin Kerstin Perkert

Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde ein 29-Jähriger vom Amtsgericht Koblenz zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Laut Anklage soll es am Abend des 9. Oktobers 2013 zu folgendem Tathergang gekommen sein: Der 29-jährige Deutsch-Marokkaner soll seinem guten Freund, einem 27-jährigen selbstständigen Friseur, in dessen Salon im Altengraben von hinten auf den Kopf geschlagen und ihn zu Boden gerungen haben. Weiterhin habe der Angreifer sein Opfer mit den Knien zu Boden gedrückt, auf ihn eingeschlagen und ihn gewürgt.

Als bei dem Gerangel die Ladentür aufging, wurden Passanten auf Hilfeschreie aufmerksam und konnten die beiden schließlich durch Zurufe voneinander trennen. Der vermeintliche Täter soll dann geflüchtet sein, während der Verletzte in einem benachbarten Dönerladen weitere Hilfe suchte.

Der Grund für den unvermittelten Angriff des 29-Jährigen soll laut Staatsanwaltschaft und Friseur gewesen sein, dass dem Angeklagten in der Woche zuvor als Geschäftsführer des Salons gekündigt worden war. Der Friseur trug eine Gehirnerschütterung sowie ein blaues Auge davon. Der 29-Jährige brach sich den rechten Mittelfinger.

Der Angeklagte, der als Einzelhandelskaufmann bei der Telekom arbeitet, schilderte die Situation allerdings anders: Demnach sei der erste Schlag unvermittelt von seinem Freund, mit dem er ein brüderliches Verhältnis gehabt habe, ausgegangen. Er habe ihn mit einem Glätteisen attackiert und ihm dabei den Finger gebrochen. Im Affekt und um sich zu verteidigen, habe er dann auch zugeschlagen und den Friseur am Boden festgehalten, um weitere Schläge abzuwehren. Dabei gab er zu, dass er auf seinem Opfer kniete. Laut Aussage des Angeklagten sei die Kündigung von beiden Seiten einvernehmlich und kein Streitpunkt gewesen. Er vermutet, dass der Auslöser des Angriffs mit dem Glätteisen darin lag, dass der Friseur 1500 Euro Kaution von dem 29-Jährigen gefordert habe, die dieser aber nach dem Ausscheiden aus dem gemeinsamen Geschäftsvorhaben nicht zahlen wollte.

Die Passanten, die die Hilfeschreie gehört hatten, sagten als Zeugen aus. Alle gaben an, dass sie beobachtet haben, wie ein Mann über einem anderen gebeugt war. Wer wen geschlagen hat, sei nicht ersichtlich gewesen. Das vermeintliche Opfer, das zuvor am Boden lag, sei der Friseur gewesen, der anschließend in den Dönerladen ging. Dr. Katrin Uebbing kam in ihrem medizinischen Gutachten zu dem Schluss, dass die Verletzungen durchaus zu dem in der Anklage geschilderten Ablauf passen könnten. Einen eindeutigen Beweis für das Würgen, das eine potenzielle Lebensgefährdung wäre, konnte sie allerdings nicht benennen. Des Weiteren gab sie an, dass der gebrochene Mittelfinger sowohl aus einem Angriff mit dem Glätteisen als auch aus einem Faustschlag des Angeklagten resultieren könne.

Die Staatsanwaltschaft sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und forderte eine zehnmonatige Strafe, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. „Keiner versteht, was hier passiert ist“, sagte Rechtsanwalt Volkart Schneider in seinem Plädoyer. Schließlich entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich muss der 29-Jährige 3000 Euro an den Weißen Ring Koblenz entrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Top-News aus der Region