Störung der Winterruhe kann für die gefährdeten Tiere lebensbedrohlich sein: Fledermäuse bloß nicht wecken: Störung der Winterruhe kann für Tiere lebensbedrohlich sein
Störung der Winterruhe kann für die gefährdeten Tiere lebensbedrohlich sein
Fledermäuse bloß nicht wecken: Störung der Winterruhe kann für Tiere lebensbedrohlich sein
Symbolbild. Eine Mückenfledermaus befindet sich in der Freiflug-Voliere einer Fledermaus-Auffangstation. Daniel Karmann/ picture alliance
Koblenz/Region. Für viele unserer heimischen Tierarten hat die Zeit des Winterschlafs begonnen. Das gilt auch für die Fledermäuse, die bei uns im nördlichen Rheinland-Pfalz zu Hause sind. Deren Winterruhe sollte auf keinen Fall gestört werden, da das vorzeitige Aufwachen für die Tiere lebensgefährlich sein kann. Darauf weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Naturschutzbehörde hin.
Im nördlichen Rheinland-Pfalz, dem Zuständigkeitsgebiet der SGD Nord, sind 21 der in Deutschland vorkommenden 25 Fledermausarten zu finden – darunter die Bechsteinfledermaus, das Große Mausohr, der Kleine Abendsegler und die Wasserfledermaus. Die Bestände sind im Allgemeinen rückläufig, da zum Beispiel durch die Abdichtung von Dachböden oder Kirchtürmen und die Rodung von Altholzbeständen immer mehr ihrer Quartiere verloren gehen.