1 Wer will bauen – und wo? Das Hotel soll aus zwei Gebäuden bestehen, die durch einen Glassteg verbunden sind, der über den Garten Herlet führt. Das erste Gebäude entsteht in der Baulücke der Firmungstraße, auf den Grundstücken 12 und 14. Das zweite Objekt soll auf dem Bunker im Herletweg errichtet werden, der bis zur Oberkante des Erdgeschosses abgerissen wird. Unter beiden Gebäuden sowie dem Garten Herlet ist eine Tiefgarage geplant. Bauherr und Investor ist die Koblenzer Einstein Hotels Real Estate GmbH mit Geschäftsführer Kenan Tayhus. Das Unternehmen ist bereits Eigentümer der Grundstücke.
2 Wie soll das Hotel aussehen? Laut Entwurf besteht der Bau in der Firmungstraße aus fünf oberirdischen und zwei unterirdischen Geschossen. Im Erdgeschoss befinden sich unter anderem die Rezeption sowie der Bar- und Frühstücksbereich; die erste Kelleretage wird für die Küche, Mitarbeiterbüros und weitere Räume des Hotelbetriebs genutzt. Rund 38 Zimmer mit etwa 76 Betten sollen in dem Gebäude Platz finden.
Zum Garten Herlet fällt der Bau stufenweise ab, zunächst auf drei, dann auf zwei Geschosse, die jeweils mit Flachdächern versehen werden. Im Gebäude wird es einen mit Glas überdachten Innenhof geben. Der fünfgeschossige Teil zur Firmungstraße hin erhält ein Satteldach mit Gauben, das sich der Höhe der Nachbardächer anpassen soll.
Bunkerwand bleibt teils erhalten
Der Bau im Herletweg besteht laut Entwurf aus einer Kelleretage und dem Erdgeschoss – hier bleibt die zwei Meter dicke Außenwand des Bunkers zum Teil erhalten –, sowie fünf Obergeschossen, die neu gebaut werden. Im Erdgeschoss und den fünf Stockwerken sollen voraussichtlich rund 113 Einzel- und Doppelzimmer mit etwa 224 Betten entstehen. Für die oberste Etage ist ein Konferenzbereich geplant, für den ersten Stock ein Fitnessbereich.
Die vierte und fünfte Etage sind zu beiden Seiten hin etwas eingerückt, die Gesamthöhe des Baus soll unterhalb des Dachfirsts des benachbarten Musikinstituts liegen. Lediglich Aufbauten wie etwa Antennen, Schornsteine und Aufzugschächte dürfen die Höhe unter gewissen Umständen um bis zu drei Meter überschreiten. Die Dächer sollen, abseits der Dachterrassen, begrünt und eventuell für Fotovoltaik genutzt werden.
Vom Untergeschoss des Bunkers führt eine Tiefgarage unter dem Garten Herlet entlang ins zweite Kellergeschoss des Gebäudes in der Firmungstraße. Mit den oberirdischen Stellplätzen auf dem Bunkergrundstück sollen so circa 76 Autos Platz finden. Die Zufahrt erfolgt über den Herletweg.
3 Was passiert mit dem Garten Herlet? Klar ist, der Garten wird nach dem Bau des Hotels anders aussehen: „Durch die geplanten Unter- und Überbauten ist der Garten in der jetzigen Form nicht wiederherstellbar und bedarf schon aus diesem Grund einer Umplanung“, heißt es in der Begründung der Stadt. Mit Unterbau ist die Tiefgarage gemeint, mit Überbau der Glassteg. Beides wird laut Stadt in einem Bereich errichtet, in dem sich keine hohen Bäume befinden.
Dass das geplante Hotel die Gemüter erregt, zeigte sich am Dienstag, 6. Dezember, im Koblenzer Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität. Viele der Zuschauer haben kleine Zettel auf der Brust kleben: „Freunde des Garten Herlet“ steht dort.Entwurf für Hotel in Koblenzer Firmungstraße beschlossen: Debatte um Garten Herlet hält an
Als Steg ist eine leichte Glaskonstruktion vorgesehen, die mindestens in einer Höhe von 4,7 Metern über dem Garten verlaufen soll. Für die Tiefgarage gilt: „Die Fläche des Garten Herlet beträgt insgesamt circa 670 m². Von dieser öffentlichen Grünfläche sollen circa 370 m² (...) im zentralen Gartenbereich durch die geplante Tiefgarage unterbaut werden“, schreibt die Stadt. Geplant ist, dass sich nach dem Umbau eine Bodenschicht von mindestens 80 Zentimetern über der Tiefgarage befindet. Aber: „In diesem Bereich geht der in Teilbereichen noch vorhandene und historisch weitgehend ungestörte und unversiegelte Boden des Gartens dauerhaft verloren“, so die Stadt.
Garten soll wiederhergestellt werden
Die Stadt erklärt: „Planungsziel ist, dass die öffentliche Grünfläche „Herletgarten“ mit der Zweckbestimmung Parkanlage (...) dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich und die Unterhaltung der Fläche gesichert ist“. Hierfür soll zunächst der Bestand dokumentiert werden: „Vor Baubeginn findet eine Beweissicherung des gesamten Geländes inklusive aller baulichen Einrichtungen statt“, schreibt die Stadt. Für den Zugang über das Bunkergrundstück sichert sich die Stadt das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Heißt: Fußgänger, Radfahrer und Autos – beschränkt auf Fahrzeuge zur Pflege der Anlage – Zutritt zum Garten Herlet.
Während der Bau läuft, will die Stadt dann mit „potenziellen Nutzergruppen“ ein Konzept für den Umbau des Gartens erarbeiten, das „die Unterbauten und Überbauten des Gartens zu berücksichtigen hat“. Die Kosten für Beweissicherung, Planung und Umbau muss Investor Tayhus übernehmen. „Die Wiederherstellungsarbeiten sollen vom Vorhabenträger ausgeschrieben, beauftragt und abgerechnet werden.“ Der städtische Eigenbetrieb übernimmt die Bauaufsicht.
Stadt lässt Hintertürchen offen
„Nach Fertigstellung der Maßnahme (Anm. d. R.: Bau des Hotels) wird der Garten (...) vollständig durch den Vorhabenträger (Anm. d. R.: der Investor), mindestens gleichwertig zum Originalzustand, wiederhergestellt“, schreibt die Stadt – und lässt sich zugleich eine Hintertür offen: „Wenn Teile des Bestandes aufgrund der erforderlichen Umplanung in der vorhandenen Menge nicht wieder hergestellt werden können beziehungsweise sollen, erfolgt ein finanzieller Ausgleich innerhalb der Maßnahme“.