Evakuierungszonen und Unterbringung von Betroffenen festgelegt
Für Evakuierungsplanungen sind grundsätzlich die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise zuständig, im konkreten Fall die Stadt Bendorf.
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Die Planungen betreffen die komplette Bevölkerung eines Evakuierungsgebietes, wobei besonders an kranke, hilfs- und pflegebedürftige Menschen gedacht werden muss. Die Verwaltungsstäbe müssen aber auch damit rechnen, dass sich viele Menschen selbstständig in Sicherheit bringen.