35-jähriger Angeklagter bestreitet Einsatz von Messer - Gutachten: Schuldfähigkeit wegen Alkoholeinfluss vermindert
Es ging um 10 Euro: Räuberische Erpressung in Spielhalle
Spielhalle
In einer Koblenzer Spielhalle soll ein 35-Jähriger aus dem Kreis MYK einen Mann mit Gewalt zur Herausgabe von Bargeld gezwungen haben.
dpa. dpa (Symbolbild)

Koblenz/Kreis MYK. Wegen versuchter räuberischer Erpressung steht ein 35-Jähriger aus dem Kreis Mayen-Koblenz vor dem Landgericht Koblenz. Ihm wird vorgeworfen, am 27. Januar 2018 in einer Koblenzer Spielhalle versucht zu haben, einen Mann mit Gewalt zur Herausgabe von Bargeld zu zwingen. Dabei soll er ihn erst geschlagen, dann mit einem Messer bedroht und ihm schließlich ein Glas an den Kopf geworfen haben. Der Angeklagte gibt die Vorwürfe im Wesentlichen zu, bestreitet allerdings, das Messer eingesetzt zu haben. So ließ er sich durch seinen Verteidiger Philipp Grassl ein und beantwortete dann die Nachfragen des Gerichts.

Lesezeit 2 Minuten
Seine Version des Geschehens sieht so aus: Einige Tage vor der Tat kaufte er bei seinem späteren Opfer eine vermeintliche Ecstasytablette für 10 Euro. „Das war aber eine Schlaftablette. Ich habe sie genommen und bin mit dem Kopf auf dem Tisch eingeschlafen“, erklärte er.

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