Die Ausweisung bedeute für den Radverkehr eine erhöhte Attraktivität und ein Plus an Verkehrssicherheit, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Als wichtiges Element hin zu einer fahrradfreundlichen Mobilität erfreut sich die Fahrradstraße immer größerer Beliebtheit in deutschen Kommunen. In der Fahrradstraße gilt Tempo 30, und der Radverkehr hat Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr. Radfahrende dürfen entgegen der Einbahnstraße fahren. Es ist zudem erlaubt, dass mehrere Fahrräder nebeneinander fahren.
Nur Anlieger dürfen hier das Auto nutzen
Das Schild „Anlieger frei“ unter dem Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ erlaubt es Fahrern von Kraftfahrzeugen, die Fahrradstraße zu befahren, die direkt in der Fahrradstraße ein Anliegen haben, weil sie zum Beispiel dort wohnen, jemanden besuchen oder etwas erledigen möchten. Einfach durch die Fahrradstraße durchzufahren, um den Weg abzukürzen, zählt allerdings nicht als Anliegen.
Die Stadtverwaltung Bendorf weist zudem darauf hin, dass die Poststraße zur Einbahnstraße wird und ist aus Richtung Hauptstraße nicht mehr befahrbar. Der Radverkehr darf jedoch auch dort gegen die Einbahnstraße fahren.