Nach umfangreichen und langwierigen Ermittlungen hat die Kriminaldirektion Koblenz am 20. September im Auftrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte vollstreckt, denen vorgeworfen wird, durch betrügerische Schockanrufe Menschen in Koblenz, Alfter und Swisttal zur Herausgabe von hohen Mengen Bargeld und sonstigen Vermögensgegenständen veranlasst zu haben.
Zeitgleich wurden insgesamt acht Durchsuchungsbeschlüsse in Köln, Bonn, Swisttal und Sankt Augustin vollstreckt. Die beiden in Sankt Augustin und Köln festgenommen männlichen Beschuldigten sind 34 und 67 Jahren alt und besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Ihnen wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug und Amtsanmaßung vorgeworfen. Sie sollen Teil einer kriminellen Gruppierung sein, die gezielt vor allem ältere Menschen mit sogenannten „Schockanrufen“ kontaktiert und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bewegt, Bargeld, Schmuck oder Gold herauszugeben.
Als Polizeibeamte ausgegeben
Die Anrufer gaben sich hierbei als Polizeibeamte aus und schilderten jeweils, dass ein Kind der Geschädigten einen tödlichen Unfall verursacht habe, deshalb festgenommen worden sei und nur gegen Zahlung einer Kaution freigelassen werden könne. Meist wurden in der Folge angebliche Kriminalbeamte und vermeintliche Staatsanwälte eingebunden, die den erfundenen Sachverhalt bestätigten, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. In mehreren Fällen haben die gutgläubigen Opfer Bargeld und Wertgegenstände im deutlich fünfstelligen Eurobereich übergeben.
Das Amtsgericht Koblenz hat am Nachmittag die Haftbefehle bestätigt und die Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft telefonisch oder persönlich die Übergabe von Geld oder Wertgegenständen an öffentlichen Orten oder zu Hause verlangen würden. Wird mit einem solchen Wunsch an Bürgerinnen und Bürger herangetreten, handelt es sich immer um einen Betrugsversuch. Die Polizei bittet sich unter keinen Umständen darauf einzulassen und in solchen Fällen umgehend die Polizei zu informieren.