Firmen und HwK Koblenz wollen aber weiter gegen Rechtsverordnung der SGD Nord vorgehen
Entscheidung zum Wasserschutzgebiet Urmitz: Gericht stärkt Behörde
Für das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz hat die SGD Nord bereits am 18. März 2019 die Rechtsverordnung erlassen. Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 1745 Hektar und erstreckt sich über die Koblenzer Stadtteile Kesselheim, Bubenheim, Neuendorf, Metternich, Wallersheim und Lützel sowie die Ortsgemeinden St. Sebastian, Kaltenengers und Urmitz in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Durch das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz werden auch Teile des Hunsrücks, der nur über wenige Ressourcen an eigenem Trinkwasser verfügt, mitversorgt.
SGD Nord

Koblenz. Die Entscheidung ist gefallen: Das Oberverwaltungsgericht hat die neue Rechtsverordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord für das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz nicht gekippt, sondern vielmehr bestätigt – und streng genommen sogar Verschärfungen angemahnt. Für die betroffenen Unternehmen in diesem Bereich könnten bauliche Veränderungen künftig richtig teuer werden. Eine Revision der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht wird sogar ausgeschlossen. Was noch fehlt, ist eine ausführliche schriftliche Begründung der Entscheidung.

Lesezeit 5 Minuten
Trotz dieser neuen Entwicklung sieht es aktuell dennoch so aus, dass die unendliche Geschichte weitergeschrieben wird. Die Kläger wollen offenbar auf keinen Fall klein beigeben. Trotzdem zeigte sich SGD-Präsident Ulrich Kleemann im Gespräch mit unserer Zeitung zufrieden.

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