Der Großbrand in Winningen Mitte März zählt aus Sicht der Landesdenkmalpflege zu den „dramatischsten Fällen“ der vergangenen Jahre in Rheinland-Pfalz. Das teilte der Landeskonservator Markus Fritz-von Preuschen auf Anfrage der Rhein-Zeitung mit. Der oberste Landesdenkmalpfleger führt aus, von dem Brand seien gleich mehrere denkmalgeschützte Gebäude betroffen. Laut Fritz-von Preuschen habe die Denkmalpflege glücklicherweise sonst nicht allzu häufig mit Brandschäden zu tun.
Großbrand Mitte März
In der Moselgemeinde Winningen hatte es in der Nacht vom 17. auf den 18. März einen Großbrand gegeben. Glutnester entfachten sich am darauffolgenden Tag erneut und führten zu zwei weiteren Feuerwehreinsätzen. Alle Bewohner der betroffenen Häuser, darunter eine Schwangere, und auch die Nachbarn, mussten in der Brandnacht umquartiert werden. Das Rathaus wurde zeitgleich als Evakuierungszentrale geöffnet. Zwei Verletzte, die vorsorglich ins Krankenhaus kamen, wurden später entlassen und von Ortsbürgermeister Rüdiger Weyh in einem örtlichen Hotel untergebracht.
Nach den beiden Bränden – einer in der Nacht von Sonntag auf Montag, einer in der Nacht auf Dienstag – hat es nun einen dritten Feuerwehreinsatz in der Moselgemeinde Winningen gegeben. Wie geht es nun weiter?Drittes Mal Feuerwehreinsatz in Winningen: Wie geht es weiter mit historischen Häusern?
Auf Nachfrage über die Brandursache teilte die Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz nun mit, dass ein technischer Defekt innerhalb der Elektroinstallation eines Anwesens, bedingt durch Feuchtigkeitseintritt, „brandursächlich“ gewesen sei. Außerdem berichtet die Pressestelle von aktuellen Schätzungen der Schadenshöhe: Die Rede ist von einem „unteren siebenstelligen Bereich“.
Wie es jetzt mit den betroffenen Häusern weitergeht? Der Landeskonservator erklärt dazu: „Grundsätzlich müssen zuerst einmal die Versicherungen den Umfang der Schäden ermitteln und mitteilen, in welcher Höhe der Versicherungsnehmer gegen den Schaden abgesichert ist.“
Wie geht es nun weiter?
Auch denkmalfachlich sei es notwendig zu wissen, in welchem Umfang die Kulturdenkmäler geschädigt sind und ob sie als Kulturdenkmale technisch instandsetzungsfähig seien, das heiße, ob nach einer Sanierung genug Denkmalsubstanz übrig bleibt, so Fritz-von Preuschen. Maßnahmen an Kulturdenkmälern sind laut dem Landeskonservator förderfähig: „Dafür müssen jedoch entsprechende Anträge und Kostenermittlungen eingereicht werden.“