Wenn Wilfried und Christa Klein einen Ausflug machen wollen, können sie eine Wette abschließen: Wird der Busfahrer sie heute mitnehmen? Oder wird er darauf verweisen, dass er dies nicht entscheiden kann? Denn der Metternicher ist mit einem sogenannten E-Scooter unterwegs. Und den zu befördern, lehnen manche Busfahrer ab. Das Thema hatte vor Jahren schon einmal hohe Wellen geschlagen.
Vor gut einem Jahr war Wilfried Klein mit dem Rollator gestürzt und hatte sich mehrere Brüche zugezogen. Als Folge des Unfalls erhielt der Rentner von seiner Krankenkasse einen elektrischen Rollstuhl, der sich in der Handhabung jedoch als unpraktisch erwies. Das Ehepaar beschloss, einen E-Scooter zu beantragen.
„Wir nutzen es bei Anstiegen und unwegsamem Gelände.“
Christa und Wilfried Klein
Bei dem Modell handelte es sich um ein Krankenfahrzeug mit der maximalen Geschwindigkeit von 6 Kilometer pro Stunde. „Wir nutzen es bei Anstiegen und unwegsamem Gelände“, erklären die waschechten Metternicher. Ob es einer Genehmigung bedarf, um mit dem E-Scooter auch den Bus nutzen zu können, wussten sie nicht, und auch ihr Sanitätshaus konnte keine Auskunft erteilen. So erkundigten sich die Eheleute im Vorfeld einer Fahrt nach Bendorf bei der Koveb. „Die Auskunft verwies auf den entsprechenden Vermerk in der Bedienungsanleitung oder auf die schriftliche Bestätigung der Herstellerfirma“, erinnert sich Christa Klein.
Piktogramm am E-Scooter zeigt: Es ist für den Bus geeignet
Daraufhin setzte sich das Ehepaar mit dem Produzenten des E-Scooters in Verbindung. Das Unternehmen sandte ihnen ein Dokument zu, das die Erlaubnis zur bundesweiten Zulassung im ÖPNV beinhaltet. Darüber hinaus verwies es auf ein am Modell angebrachtes Piktogramm, das seine Eignung für den Linienverkehr gut sichtbar hervorhob.
Mit dieser doppelten Garantie ausgestattet, wagte das Paar seine erste Fahrt mit einem Linienbus. „Von Metternich zum Hauptbahnhof und weiter nach Sayn gab es keinerlei Probleme hinsichtlich der Mitnahme, ebenso von Sayn zurück zum Hauptbahnhof“, rekapituliert die Rentnerin. Nur der Fahrer der Linie, die vom Bahnhof nach Metternich führt, weigerte sich zunächst, die beiden mitzunehmen. Nach Vorlage der Genehmigung zeigte er sich jedoch kooperativ.
Der Busfahrer soll es entscheiden
Spätere ähnliche Erfahrungen bestätigten den Eindruck, dass unter den Busfahrern offenbar keine Übereinkunft besteht, was das Mitnehmen von E-Scootern betrifft. So verwiesen einige auf ihre Dienststelle, von der angeblich die Anweisung stamme, die Betroffenen nicht zu befördern.
Von der Koveb erhielt das Ehepaar hingegen die Mitteilung, dass der einzelne Busfahrer aufgrund der mitgeführten Papiere entscheiden müsse, ob er die Person mitnimmt oder nicht. Eine entscheidende Rolle spiele hierbei die Standsicherheit des Fahrzeugs.
Regeln sind eigentlich klar: nicht zu lang, nicht zu schwer
Auf Anfrage unserer Redaktion verwies die Koveb auf die für sie geltenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel (VRM). Dort gilt für E-Scooter unter anderem, dass sie eine maximale Gesamtlänge von 1,20 Metern haben dürfen, dass das Gesamtgewicht (mit Person) 300 Kilo nicht überschreiten darf und dass die Standsicherheit gewährleistet sein muss.Eigentlich also klar geregelt – aber nicht im Alltag. „Die Verantwortung sollte im Zweifelsfall nicht allein bei den Busfahrern liegen“, sagt Christa Klein. Sie schlägt vor, dass sich die Koveb mit der Stadt Koblenz, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der Behindertenbeauftragten der Stadt, dem Seniorenbeirat und den Herstellerfirmen austauschen solle, wie man das Thema E-Scooter einvernehmlich regeln kann.