Revision hat Auswirkungen auf das Strafmaß
Drogenschmuggel ins Nette-Gut wird erneut verhandelt: Revision hat Auswirkungen auf das Strafmaß
Justizia
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dpa

Koblenz/Region. Es ist ein bemerkenswerter Revisionsprozess, der derzeit vor dem Landgericht Koblenz verhandelt wird. Fünf Angeklagten im Alter von 27, 30, 35, 43 und 67 Jahren wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, von Dezember 2016 bis Februar 2017 insgesamt dreimal gemeinschaftlich und organisiert als Bande Betäubungsmittel in Form von synthetischen Cannabinoiden (Subutex-Tabletten) in die forensische Klinik Nette-Gut in Weißenthurm geschmuggelt zu haben. Bestimmt waren diese für den gewinnbringenden Weiterverkauf und den Eigenkonsum der beiden Angeklagten, die dort einsaßen.

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Alle fünf Angeklagten waren von der 6. großen Strafkammer des Landgerichtes Koblenz mit Urteil vom 7. Dezember 2018 bereits verurteilt worden, allerdings ist dieses Urteil dank einer Revision der Angeklagten mit Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. November 2019 teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung sowie Entscheidung zurückverwiesen worden. Der BGH bemängelte den Nachweis der bandenmäßigen Begehung der Taten seitens der Angeklagten.

Was war passiert? Die 35-jährige Angeklagte verfügte nach dem Tod ihres Bruders über 32 übrig gebliebene Subutex-Tabletten. Sie beschloss in Absprache mit ihrer Verwandtschaft, diese an die in der Klinik Nette-Gut untergebrachten weiteren Angeklagten zu liefern. Diese würden sie dann weiterverkaufen. Bei den Besuchsterminen konnten sich die Beteiligten allerdings nur hinter Trennscheiben sehen. Daher erfolgte die Absprache, die Tabletten im Schacht eines Zigarettenautomaten zu deponieren, der sich direkt hinter der Sicherheitsschleuse befand. Am 27. Dezember 2016 gelang es so, zehn Tabletten zu deponieren, am 7. Februar 2017 misslang die Übergabe trotz mehrfacher Versuche, etwas später wurde der Rest der Tabletten bei einer polizeilichen Durchsuchung in der Wohnung der Angeklagten sichergestellt.

Keine ausreichenden Beweise

Das Gericht ging damals davon aus, dass die Lieferungen über das ursprüngliche Depot hinaus weiter geplant waren, da Kontakte der Insassen im Betäubungsmittelmillieu bestanden. Dies aber ist nach Sicht des BGH nicht ausreichend bewiesen. Damit entfällt der Vorwurf der bandenmäßigen Begehung, was sich auf das Strafmaß auswirkt.

Ziel der Verteidigung war es daher, am ersten Verhandlungstag mittels einer Absprache zur Verständigung eine jeweilige Höchststrafe zu erfahren, nach mehreren Verhandlungspausen gab es deshalb Vorschläge, über die am nächsten Verhandlungstag zu reden sein wird. Für drei Angeklagte wird es auf Haftstrafen herauslaufen, die zur Bewährung ausgesetzt sind.

Für den 30-jährigen Angeklagten steht aber eine weitere Anklage im Raum. Er soll nämlich im Prozess wegen Mord an einem Mann in Waldesch (die RZ berichtete mehrfach) als Zeuge gelogen haben. Daher ist er zusätzlich wegen Falschaussage und versuchter Strafvereitelung beschuldigt. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Thomas Krämer

Von unserem Mitarbeiter Thomas Krämer

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