Dies sind die Grundlagen, nach denen das Ordnungsamt die Schließung an Sonntagen verfügt hat:
Die allgemeinen Ladenschlusszeiten richten sich nach § 3 Ladenöffnungsgesetz RLP (LadöffnG) und besagen, dass Verkaufsstellen grundsätzlichen montags bis samstags zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein müssen. ...