Koblenz & Region
Die gesetzlichen Regelungen

Dies sind die Grundlagen, nach denen das Ordnungsamt die Schließung an Sonntagen verfügt hat:

  • Die allgemeinen Ladenschlusszeiten richten sich nach § 3 Ladenöffnungsgesetz RLP (LadöffnG) und besagen, dass Verkaufsstellen grundsätzlichen montags bis samstags zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein müssen. ...

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