Die geänderte Vorgehensweise zur raschen Bebauung des neuen Baugebiets
Der Niederwerther Gemeinderat beschloss bei zwei Enthaltungen: Um eine spätere Bebauung zeitnah sicherzustellen, soll mit den Grundstückseigentümern ein Vertrag über eine Bauverpflichtung nebst einem bedingten Ankaufsrecht der Gemeinde abgeschlossen werden.
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Dies wird grundbuchmäßig abgesichert. Hierzu müssen 70 Prozent der Grundstückseigentümer zustimmen, um eine Solidargemeinschaft zu bilden. Wie bei der Diskussion zu hören war, wird diese Quote mit Sicherheit überschritten. Das nun gewählte Verfahren wurde bereits in einer benachbarten VG angewendet.