Das Lachen konnte sich Landrat Marko Boos (SPD) nicht ganz verkneifen, als er die Mitteilung der Verwaltung auf der Sitzung des Bauausschusses, die anschließend in die Sitzung des Kreisausschusses überging, vorlas. Er informierte das Gremium über die Veranstaltungen innerhalb der Erdbeer- und Spargelwochen der Initiative Lecker MYK. „Ich komme mir vor wie jemand, der bei Globus die Durchsagen vorliest“, sagte Boos. „Hat noch jemand Fragen zu Erdbeeren und Spargel?“ Auch im Gremium wurde das mit Schmunzeln quittiert, Fragen gab es keine – es standen ja auch noch wichtige Themen auf der Agenda. Eines davon war die Frage, wie es mit der Tablet-Ausleihe an den kreiseigenen Schulen weitergeht.
Die Beschlussvorlage hierzu sah vor, dass für die Tablet-Ausleihe im kommenden Schuljahr (ab August 2025) keine Leihgebühr erhoben werden soll, auf Schadensersatzforderungen zukünftig verzichtet werden und die ausgeliehenen Tablets nach vier Jahren an die jeweiligen Schüler und Schülerinnen übereignet werden. Eine Mehrheit im Ausschuss stimmte diesen Beschlüssen zu, allerdings unter der Ergänzung, dass sich diese Regelungen auf die bereits vorhandenen Geräte beziehen.

Koblenz und Kreis MYK investieren in Digitalisierung
Millionen Euro werden in die Digitalisierung der Schulen investiert. Doch eigene IT-Kräfte gibt es dort nicht. Stattdessen setzt der Kreis Mayen-Koblenz auf externe Expertise, während die Stadt Koblenz selbst zum IT-Dienstleister wurde.
Begründung der Verwaltung: Die Tablets, um die es dabei geht, wurden 2022 bestellt und seien „mittlerweile technisch nicht mehr auf dem neusten Stand“. Auf dem Markt gäbe es solche Geräte, „mit besserer Ausstattung und längerer Nutzungsdauer zu niedrigeren Preisen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Deswegen schlägt die Verwaltung vor, die Erhebung der Nutzungsgebühren für diese Geräte abzuschaffen. Eine kostenlose Bereitstellung hätte laut der Kreisverwaltung auch Vorteile: Durch die kostenlose Bereitstellung von Tablets hätten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an digitaler Bildung teilzunehmen, unabhängig von ihrer finanziellen Lage. Der digitale Unterricht könnte weiter vorangebracht werden, denn die Verwendung von digitalen Lehrmitteln werde nur empfohlen, wenn alle Schülerinnen und Schüler einer Schule, Jahrgangsstufe oder Klasse mit einem digitalen Endgerät ausgestattet sind. Auch die weitere Verbreitung der digitalen Schulbuchausleihe könnte damit weiter vorangetrieben werden.
Den Verzicht auf Schadensersatzforderungen begründet der Kreis auch damit, dass die vorhandenen Geräte nicht mehr auf dem neusten Stand sind. Die Forderungen würden auf Basis des Zeitwertes der Geräte berechnet, welcher mit der Zeit erheblich gesunken ist. Für die Prüfung des Schadensersatzes und dessen Durchsetzung würde ein (Personal-)Aufwand bei der Verwaltung entstehen, der in „keinem sinnvollen Verhältnis zum geringen Restwert der Geräte“ stehe. Die Übereignung der bisher ausgeliehenen Geräte soll sicherstellen, dass die Teilnehmer der Tablet-Ausleihe, die bisher ein Entgelt gezahlt haben, im Vergleich zu jenen, die diese Ausleihe in Zukunft kostenlos in Anspruch nehmen, nicht benachteiligt werden.
„Jetzt kommt hier eine Beschlussvorlage, die das alles über den Haufen wirft.“
Ralf Schmorleiz, FWG
Hintergrund: 2021 wurde das Konzept des Projektes „Tablets für alle“ vom Kreistag beschlossen, der Kreisausschuss legte daraufhin die Rahmenbedingungen für die Ausleihe der Tablets fest, darunter auch das Nutzungsentgelt, dessen Höhe und die Regelungen zum Schadensersatz. 2022 wurden 7.000 Tablets bestellt.
Die Gebühr für die Tablet-Ausleihe belief sich bisher auf 8 Euro pro Monat. Laut der Kreisverwaltung wurden bisher 4.300 dieser Tablets verliehen – 3.100 gegen Gebühr, 1.200 kostenlos aufgrund des Einkommens der Eltern. Sprich: 2.700 Tablets wurden bisher nicht genutzt, also rund ein Drittel. Die Software dieser Geräte müsste vor dem Einsatz im Schulunterricht aktualisiert werden, um dann schnellstmöglich genutzt zu werden. „Ein Update auf iOS18 stellt sicher, dass die Geräte noch kurzfristig verwendet werden können, aber ihre Lebensdauer im Vergleich zu neuen Geräten wird deutlich kürzer sein“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Die politische Diskussion: Gegen den Antrag sprach sich Ralf Schmorleiz für die FWG-Fraktion aus. Er führte aus, dass sich der Kreisausschuss bei all den Aspekten – Nutzungsentgelt und Schadensersatzforderungen – etwas bei gedacht hatte, als er die jeweiligen Beschlüsse dafür traf. „Jetzt kommt hier eine Beschlussvorlage, die das alles über den Haufen wirft“, sagte Schmorleiz. Generell werfe diese Vorlage „ganz viele Themen und ganz viele Fragen“ auf, weswegen seine Fraktion dagegenstimmen werde. Ekkehard Raab (FDP) stimmte dem zu.
Georg Moesta (CDU) erklärte die Zustimmung seiner Fraktion zur Beschlussvorlage. Die Quote der bisher nicht genutzten Tablets kritisierte er aber. „Das ist keine Arbeitsverweigerung der Schülerinnen und Schüler“, sagt er. Vielmehr hätten hier die Schulen versagt. „Man wird als Schulträger von seinen Schulen wohl erwarten dürfen, die bereitgestellte Technik zu nutzen.“ Für die SPD-Fraktion sprach Maximilian Mumm, auch er kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. „Zu Lebenswirklichkeit gehört dazu, dass sich Dinge anders entwickeln als gedacht“, so Mumm. Auch die Grünen signalisierten ihre Zustimmung. Mit zwei Enthaltungen, drei Nein-Stimmen und elf Ja-Stimmen wurde der Beschluss angenommen.