Rechtsanwalt Thomas Kehr (links) und IT-Sicherheitsexperte Immanuel Bär empfehlen Unternehmen, sich sofort um die GVO zu kümmern und nicht zu warten, bis die Übergangsfrist ausläuft.
Reinhard Kallenbach
Koblenz. Unternehmen, die personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Betroffenen oder ohne gesetzliche Erlaubnis erheben oder verwenden, müssen künftig mit empfindlichen Strafen rechnen, die leicht in die Millionen gehen können. Auch Giganten wie Facebook und Google werden dabei nicht geschont.
Von unserem Mitarbeiter Reinhard Kallenbach
Möglich macht dies die erst am 4. Mai im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte DS-GVO. Diese Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Rechte der Bürger und Verbraucher, beispielsweise wurde nach Vorbild der „Google-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs das Recht auf Vergessenwerden aufgenommen.