Aus in Koblenzer Altstadt
Das Ragnarök verabschiedet sich mit großer Feier
Zum 31. Juli schließt Hans-Dieter Rosswinkel seine Kneipe Ragnarök in der Rathauspassage in der Koblenzer Altstadt.
Matthias Kolk (Archiv). Matthias Kolk

Offiziell am 31. Juli schließt Hans-Dieter Rosswinkel seine Kneipe Ragnarök für immer. Vor dem Abschied will er nochmal groß feiern. Was Elvis damit zu tun hat – und warum Rosswinkel nie mehr eine Kneipe in Koblenz eröffnen will.

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Hans-Dieter Rosswinkel hat fertig. Zum 31. Juli schließt er seine Kneipe Ragnarök in der Ratshauspassage für immer. Die Entscheidung traf er schon vor Monaten, und trotzdem fällt ihm der Abschied nach fünf Jahren schwer: „Das war eine schöne Zeit hier. Ich hab das mit sehr viel Herzblut gemacht. Jetzt blutet mein Herz ein bisschen“, sagt er unserer Zeitung. Vor dem Ende will er aber nochmal richtig feiern, zusammen mit Elvis – aber auch mit dem Gefühl, dass ein fader Beigeschmack bleiben wird.

Der Anfang von Ragnaröks Ende: Für Hans-Dieter Rosswinkel liegt er genau ein Jahr zurück. Am 3. Juli 2024 brannte der Eingang der Rathauspassage im Entenpfuhl lichterloh. Für die Sanierung wurde die Unterführung danach für viele Monate gesperrt. Gewerbetreibende in der Rathauspassage berichteten unserer Zeitung in dieser Zeit von Existenzsorgen. Die Laufkundschaft blieb aus, mitten in der Stadt fühlten sie sich übersehen. Erst vor wenigen Wochen wurde der Haupteingang in die Passage wieder ganz freigegeben.

Doch die Folgen der Sperrung waren für Rosswinkel zu gravierend, um einfach so weiterzumachen wie bisher. Sein Umsatz sei in dieser Zeit so sehr eingebrochen, dass sich seine Kneipe nicht mehr rechne, schilderte Rosswinkel Anfang des Jahres gegenüber unserer Zeitung. Von der Stadt hätte er sich damals mehr Unterstützung gewünscht, vor allem mehr Kommunikation, Antworten auf Fragen, warum die Sperrung da ist, ob sie wirklich so lange bestehen bleiben muss. Der Stachel, dass er sich als direkt betroffener Gewerbetreibender im Stich gelassen fühlte, sitzt tief.

„Ich wollte hier immer einen Ort schaffen für die einfachen Koblenzer, die das Herz am rechten Fleck haben, vielleicht auch auf dem Mund tragen und mal rauslassen, was sie bedrückt“, sagt Rosswinkel nun vor seinem endgültigen Abschied aus der Rathauspassage. Worauf er im Rückblick stolz ist: „Bei mir gab es in fünf Jahren keine einzige Schlägerei.“ Im Ragnarök, sagt Rosswinkel, hätten die allermeisten immer mit Anstand und „gepflegt ein Bierchen getrunken“.

Abschied mit Elvis

Anständig gefeiert werden soll auch noch einmal, bevor das Ragnarök aus der Rathauspassage verschwindet. Am 14. und 15. Juli tritt Elvis-Imitator Horst-Peter Robiller alias „HP – the Voice of Elvis“ in der kleinen Kneipe auf. Der Eintritt ist frei, die Livemusik startet jeweils um 18 Uhr. Ob am Ende zwei, drei oder vier Stunden Musik gespielt wird, entscheidet die Stimmung am Abend, sagt Rosswinkel, „Besucher in Petticoat und Elvis-Outfit sind erwünscht“. Der 15. Juli ist auch der letzte Tag, an dem Rosswinkel Gäste bei sich willkommen heißt, „danach baue ich die Gastro zurück“.

Dem Biertresen will er in der Zukunft aber nicht so ganz den Rücken kehren. Rosswinkel, nach eigener Aussage Privatier, kann sich gut vorstellen, künftig mit Bier- und Imbisswagen auf Märkten und anderen Events unterwegs zu sein. Eine neue Kneipe an einem anderen Ort in der Stadt will er nicht mehr haben. „Die Enttäuschung über die Stadt Koblenz ist bei mir zu groß.“

Täter wegen vorsätzlichem Vollrausch verurteilt

Im Fall zum Brand in der Rathauspassage wurde mittlerweile ein 40-jähriger Mann verurteilt, allerdings nicht wegen schwerer Brandstiftung, sondern weil er sich vorsätzlich in einen Vollrausch versetzt und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat – die Brandstiftung – begangen hat. Dies erfuhr unsere Redaktion auf Nachfrage von Regine Förger, Medienreferentin des Amtsgerichts Koblenz. Paragraf 323a des Strafgesetzbuches ermöglicht es, trotz Schuldunfähigkeit eine Freiheitsstrafe wegen Vollrausch zu verhängen. Der Brandstifter aus der Rathauspassage wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Das Urteil erging bereits am 10. Dezember 2024 und ist rechtskräftig.

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