Mülheim-Kärlich/Koblenz. Urteil im Prozess um Handel mit Crystal Meth: Eine Thailänderin (46) leitete ein Bordell in Mülheim-Kärlich, bot selbst Sex für Geld an - und soll dabei mit Drogen gedealt haben.
Jetzt hat das Landgericht Koblenz entschieden: Der Drogenhandel ist nicht nachweisbar. Darum wurde die Frau nur wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zweifel blieben dennoch. Staatsanwältin Miriam Horn fasste zusammen: „Sie wollen im November 2015 aufgehört haben Drogen zu nehmen, hatten aber im Juni 2016 Crystal Meth in der Handtasche.